Abfallwirtschaft - Landkreis Heilbronn
Abfallwirtschaft - Landkreis Heilbronn
Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise.
Über das für den Landkreis Heilbronn geltende System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf der Homepage des Landratsamtes näher informieren.
Dort erhalten Sie Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Zur den weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Das Landratsamt informiert: Abfallkalender des Landkreises Heilbronn jetzt online statt gedruckt
Neues Sammel- und Gebührensystem Abfallwirtschaft 2026
„Der Landkreis Heilbronn plant das Sammel- und Gebührensystem der Abfallwirtschaft zum 01.01.2026zu ändern, indem sein Angebot bei der Abfallentsorgung erweitert und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne eingeführt wird. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai 2023, mit großer Mehrheit gestellt.
Eine anschauliche Zusammenfassung sowie die Verfahrensschritte in aller Kürze finden Sie hier (PDF-Dokument, 1,44 MB, 27.11.2024).
Die Änderungen sind auch im Folgenden zusammengefasst:“
- Alle Rest- und Bioabfallbehälter sind ab 2026 mit einem Identifikationssystem (PDF-Dokument, 364,38 KB, 14.05.2024) ausgerüstet, mit dem die Tonnen einem Grundstück zugeordnet werden.
- Der Landkreis Heilbronn bietet ab 2026 ein Gelbes System (PDF-Dokument, 300,75 KB, 14.05.2024) (Holsystem) für Leichtstoffverpackungen an. Das Recyclinghofsystem in den Städten und Gemeinden bleibt erhalten.
- Ab dem 1. Januar 2026 entfallen die Müllmarken und Banderolen. Die Rest- und Gartenabfallsäcke sollen weiterhin zum Verkauf angeboten werden.
- Für Bürgerinnen und Bürger, die bis Ende 2025 eine neue Restabfall- oder Biotonne benötigen, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn einen Infoflyer (PDF-Dokument, 634,12 KB, 14.05.2024) mit Alternativen zur Neuanschaffung erstellt.
Der Zeitplan der Umstellung sieht wie folgt aus:
- 1. Halbjahr 2024: Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabschluss der Sammel- und Entsorgungsleistungen
- 2. Halbjahr 2024: Gebührenkalkulation auf Grundlage der abgeschlossenen Verträge, Beschluss der Gebühren und der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag
- Ende 2024/ Anfang 2025: Befragung der Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und Hausverwaltungen zur gewünschten Behältergröße (Bedarfsabfrage)
- Ende 2025: Zuordnung und Verteilung der neuen Abfallbehälter
- 2026: Start des neuen Sammel- und Gebührensystems
- 1. Quartal 2026: Sammeltermin zur Abholung der alten Abfallbehälter
Alle aktuellen Informationen zum neuen System hat der Abfallwirtschaftsbetrieb in einem FAQ zusammengefasst. Dieses wird fortlaufend aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.aw-landkreis-heilbronn.de/unsere-aw/aktuelles/abfallwirtschaft-2026/ .
Bei Fragen zum neuen System steht der Abfallwirtschaftsbetrieb gerne unter umstellung2026(@)landratsamt-heilbronn.de oder 07131 994-398 zur Verfügung.
Landkreis Heilbronn - Gelbe und rote Karten für Störstoffe im Bioabfall
Im Landkreis Heilbronn werden Sammelfahrzeuge eingesetzt, die mithilfe von Detektoren fehlerhaft eingeworfene Abfälle (Störstoffe) im Bioabfall erkennen. Der Grund: Diese Störstoffe beeinflussen den ganzen Vergärungs- und Kompostierungsprozess des organischen Materials im Bioabfall und müssen am Ende des Prozesses aufwendig aussortiert werden. Daher sollen die Detektoren dazu beitragen, die Qualität des Bioabfalls für eine hochwertige Kompostierung und Vergärung zu verbessern.
Störstoffe sind Materialien, die nicht kompostiert werden können. Dazu gehören Plastiktüten, Glas, Dosen, Kronkorken, Zigaretten, Asche, Medikamente, mineralische Kleintierstreu, Windeln, Binden, Staubsaugerbeutel, Fäkalien und Hochglanzpapier.
Die Biotonne wird vor der Leerung am Müllfahrzeug überprüft. Ein akustisches Signal zeigt dann die Störstoffe an. „Stellt das Fahrzeug verschmutzten Bioabfall fest, wird die Biotonne beim ersten Mal noch entleert, allerdings wird ein gelber Anhänger angebracht. Dieser informiert die Nutzer der Biotonne, dass nicht zulässige Materialien enthalten sind", erklärt Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die zum Einsatz kommende Technik hat sich andernorts bereits bestens bewährt“, erläutert Fischer weiter.
Werden auch bei den Folgeleerungen wieder Abfälle festgestellt, die nicht in die Biotonne gehören, bleiben die Tonnen ungeleert stehen. Dann weist ein roter Anhänger auf die Beanstandung hin. Die Biotonne kann dann nachsortiert und bei der nächsten Leerung erneut bereitgestellt werden.
Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne sind auf der neuen Homepage der Abfallwirtschaft unter www.aw-landkreis-heilbronn.de zu finden.