Solar- und Photovoltaikanlagen: Bad Wimpfen

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Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden in Zusammenarbeit mit der EnerGeno

Erfolgreiche Installation der ersten Anlagen

Nachdem der Gemeinderat im Mai 2023 den Beschluss gefasst hat, der EnerGeno Heilbronn-Franken eG städtische Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu vermieten, konnten die ersten Anlagen nun eingeweiht werden.

Als erstes wurde auf der Aussegnungshalle in der Rappenauer Straße 35 eine PV-Anlage mit einer Leistung von 23,8 kWp installiert – dadurch können 12 to CO2-Emissionen pro Jahr eingespart werden!

Vergangene Woche wurde dann auf dem Feuerwehrgerätehaus und der Lagerhalle des Bauhofs die nächsten Anlagen fertiggestellt. Die dort installierten 244 PV-Module haben zusammen eine Leistung von 104,3 kWp.

In den nächsten Monaten werden weitere städtische Gebäude auf technische Geeignetheit zur Installation von PV-Anlagen geprüft.

Öffnung der exklusiven Beteiligungsmöglichkeit für Mieterinnen und Mieter der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Bad Wimpfen am Berg“

Bei einer Informationsveranstaltung Anfang April 2024 hat sich die EnerGeno den Wimpfener Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Seitdem haben sich schon 20 Wimpfnerinnen und Wimpfner an der EnerGeno beteiligt. Die EnerGeno bedankt sich herzlich für das Vertrauen und auch die Stadtverwaltung freut sich, dass die Beteiligungsmöglichkeit insgesamt so gut angenommen wird!

Auch wurde bei der Veranstaltung die exklusive Beteiligungsmöglichkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Wimpfen am Berg“ erläutert. Von den hierüber zur Verfügung stehenden 200.000,00 € wurden bereits 51.300,00 € gezeichnet.

Da der Geldtopf der exklusiven Beteiligungsmöglichkeit somit noch nicht ausgeschöpft, aber auch Mieterinnen und Mieter der Altstadt Interesse an einer Beteiligung an der EnerGeno haben, ist es ab sofort möglich, dass sich diese auch über den Geldtopf beteiligen. Diese steht bei Fragen gerne unter kontakt(@)eghf.deoder 07131/ 2641610 zur Verfügung.

Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen in den Bereichen der denkmalgeschützten Gesamtanlagen der „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ und „Bad Wimpfen im Tal“

Informationen für alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Bereich dieser denkmalgeschützten Gesamtanlagen

Denkmalgeschützte Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“

In der letzten öffentlichen Gemeinderatsitzung am 29.02.2024 wurde das Solarkataster für die denkmalgeschützte Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“ beschlossen.

Was ist ein Solarkataster und wie wirkt sich das auf die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen in der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“ aus?
Das Solarkataster ist ein Planungsinstrument zur Steuerung der Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei welchem die Belange des Klimaschutzes und die Belange des Denkmalschutzes abgewogen und berücksichtigt wurden.

Das Solarkataster wurde durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet und anhand einer Planübersicht der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage im Tal in verschiedene Zonen eingeteilt.

Kurz zusammengefasst sind die verschiedenen Bereiche wie folgt abgegrenzt:

  • 1. Stadtbausteine sind der Bereich der Ritterstiftskirche mit angrenzenden Konvent- und Stiftsgebäuden sowie die Stadtmauer
    In der Regel sind hier Solar- und Photovoltaikanlagen ausgeschlossen
  • 2. Kernzonen sind die Bereiche des Lindenplatzes, die Stiftsgasse und die komplette Corneliastraße mit den westlichen und östlichen Stadteingängen
    Entlang der Kernzonen dürfen auf den von der jeweiligen Straßenseite sichtbarenDachflächen Solar- und Photovoltaikanlagen ausschließlich nur in Form von Anlagen, die in ihrer Gestaltung den Anforderungen des Denkmalschutzes (Form, Farbgebung) in besonderem Maße entsprechen z.B. denkmalgerechte Solarziegel errichtet werden.
  • 3. Auf allen anderen Dachflächen, die von den Kernzonen und der Corneliastraße nicht einsehbar sind, sind Solar- und Photovoltaikanlagen auch in Modulbauweise schwarz/matt zugelassen. Dies gilt für den Bereich östlich des Areals Stiftsgasse und nördlich der Corneliastraße 23-59 mit den Seitengassen Apostelgasse, Brunnengasse, Fischergasse, Neckarhof, Schmiedgasse und Uferweg sowie für eine Bebauung in zweiter Reihe der Corneliastraße.


Denkmalgeschützte Gesamtanlage „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“

Bereits im November 2023 hat sich der Gemeinderat für den Bereich der denkmalgeschützten Altstadt „Am Berg“ dafür entschieden, aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage, die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen mit besonderem Augenmaß anzugehen. 

Aufgrund dessen sind auf den Dächern der Gebäude in der Altstadt Solar- und Photovoltaikanlagen in Modulbauweise nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die in Ihrer Gestaltung (Farbe, Formgebung) den Anforderungen des Denkmalschutzes wie z.B. denkmalgerechte Solarziegel, entsprechen.

Genehmigungspflicht für alle Solar- und Photovoltaikanlagen in den denkmalgeschützten Gesamtanlage

Für alle Solar- und Photovoltaikanlagen in beiden denkmalgeschützten Gesamtanlagen „Bad Wimpfen Im Tal“ und „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ ist vor Bestellung und Montage ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungbei der Stadtverwaltung - Amt für Bauen und Umwelt - einzureichen. Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen ist das Landratsamt Heilbronn - untere Denkmalbehörde - zuständig.

Ihre Fragen rund um die Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen in den beiden denkmalgeschützten Gesamtanlagen sowie zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Sonntag - Amt für Bauen und Umwelt - Tel. 07063/ 53 144 oder per E-Mail:  sonntag(@)badwimpfen.de 

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