Grundstücke zum Verkauf: Bad Wimpfen

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Veräußerung städtischer Grundstücke

Aktuell sind keine städtischen Bauplätze verfügbar.

 

Information zu den restlichen städtischen Bauplätzen in den Wohnbaugebieten Süd V Süd und Wolfsberg (Bewerbungsfrist abgelaufen, keine Bewerbung mehr möglich)

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, es sind keine Bewerbungen mehr möglich. Die nachfolgenden Informationen sind rein informativ zum Abruf bereitgestellt.

Die Stadt Bad Wimpfen veräußert insgesamt 5 restliche Wohnbauplätze aus den Baugebieten „Süd V Süd“ und „Wolfsberg“ in einem Meistbieterverfahren.
Die Größe der zu Veräußerung stehenden Bauplätze liegt zwischen 276 m² und 623 m².
Die Vergabekriterien sowie der Ablauf der Vermarktung wurden vom Gemeinderat am 29.02.2024 beschlossen.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 11.03.2024 und endet mit Ablauf des 08.04.2024

Das Mindestgebot beträgt 480 €/m². 
Bewerber können grundsätzlich auf alle 5 Bauplätze ein Gebot abgeben, jedoch nur einen Bauplatz erwerben. Bei Gebotsabgabe auf mehrere Bauplätze ist daher zwingend eine Priorisierung abzugeben.

Für Familien mit Kindern, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nachweislich im Haushalt leben, wird pro Kind ein Kaufpreisabschlag von 10 €/m² gewährt. Dieser Preisnachlass wird bei bis zu drei Kindern gewährt und beträgt somit maximal 30 €/m². Der Kaufpreisabschlag wird im Nachhinein vom Grundstückskaufpreis abgezogen und spielt in Bezug auf die Gebotsabgabe und Zuteilung der Bauplätze keine Rolle.

Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach den Festsetzungen (Planteil und Textteil) der jeweils für die Grundstücke gültigen Bebauungspläne.
Auf zwei der fünf Grundstücke ist gemäß Bebauungsplan die Errichtung von jeweils einer Doppelhaushälfte, auf den anderen drei Grundstücken ist die Errichtung freistehender Einzelhäuser zulässig.

Die Bauplätze werden ausschließlich an Eigennutzer veräußert und sind innerhalb von 4 Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu bebauen. Zur Sicherung der Eigennutzung wird vertraglich eine Eigennutzverpflichtung, sowie ein Veräußerungsverbot für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben. Die errichteten Wohngebäude sind verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage, sowie einer Regenwasserzisterne auszustatten.

Eine Bewerbung auf Bauplätze ist ausschließlich mit dem für dieses Vermarktungsverfahren gültige Formular („Bewerbungsbogen“) möglich. Der ausgefüllte und zu unterzeichnende Bewerbungsbogen muss in Papierform in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift „Gebot Bauplatz“ bei der Stadtverwaltung Bad Wimpfen, Rathaus (Markplatz 1, 74206 Bad Wimpfen) fristgerecht eingereicht werden.

Das Formular sowie alle Informationen und Unterlagen zu den Grundstücken und deren zulässiger Bebaubarkeit, sowie die Vergabekriterien können untenstehend eingesehen und heruntergeladen werden.

Für Rückfragen zum Vermarktungsverfahren als auch zur Bebaubarkeit der Grundstücke steht Ihnen das Amt für Bauen & Umweltschutz (Herr Göpper: Tel 07063/53-164, E-Mail: goepper(@)badwimpfen.de) gerne zur Verfügung.   

 

Übersicht der zur Veräußerung stehenden Bauplätze

Baulatz Nr.

FlSt. Nr.

Baugebiet

Anschrift

Fläche (m²)

Zulässige Bebauung

I

6431

Süd V Süd I

Keltenweg 7

497

EH, DH

II

6697

Süd V Süd II

Georg-Simler-Straße 41

623

EH

III

6694

Süd V Süd II

Georg-Simler-Straße 35

501

EH

IV

6727

Süd V Süd II

Georg-Simler-Straße 6

376

DHH

V

6777/1

Wolfsberg

Ignaz-von-Beecke-Straße 4/1

276

DHH

Abkürzungen: EH = Einzelhaus; DH = Doppelhaus; DHH = Doppelhaushälfte

 

Unterlagen zum Download:

Allgemeine Unterlagen

Unterlagen zum Bauplatz Nr. I (Baugebiet Süd V Süd I)

Unterlagen zu den Bauplätzen Nr. II-IV (Baugebiet Süd V Süd II)

Unterlagen zum Bauplatz Nr. V (Baugebiet Wolfsberg)

Infobereiche