Veräußerung städtischer Grundstücke
Aktuell sind keine städtischen Bauplätze verfügbar.
Bauplatzvergabe im Neubaugebiet Wolfsberg
Die Bewerbungsfrist für das Baugebiet Wolfsberg ist abgelaufen, Bewerbungen können nicht mehr eingereicht werden.
Informationen zu den städtischen Bauplätzen im Neubaugebiet Wolfsberg
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Bewerbungen können nicht mehr eingereicht werden.
Die nachfolgenden Informationen sind lediglich zur Information der Bewerber weiterhin eingestellt.
Die Stadt Bad Wimpfen veräußert im Neubaugebiet „Wolfsberg“ Wohnbauplätze (Baugrundstücke). Das Baugebiet befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Bad Wimpfen, südlich an die Ludwig-Fronhäuser-Schule anschließend, westlich angrenzend an das bestehende Wohngebiet „Süd II“.
Die Größe der zu Veräußerung stehenden Bauplätze liegt zwischen 276 m² und 670 m².
Die Vergabekriterien sowie der Ablauf der Vermarktung wurden vom Gemeinderat am 22.06.2022 beschlossen.
Von den insgesamt 13 städtischen Bauplätzen werden 7 Bauplätze nach Sozialkriterien und 6 Bauplätze im Meistbieterverfahren vergeben und veräußert.
Bei bis zu drei der zu vergebenden Bauplätze in Sozialkriterienverfahren bietet die Stadt zudem alternativ zu einem Erwerb die Möglichkeit der Einräumung eines Erbbaurechtes an.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wolfsberg“, die dem Planteil und Textteil des Bebauungsplans zu entnehmen sind.
Von den 13 Baugrundstücken handelt es sich gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei 5 Grundstücken um Bauplätze für freistehende Einzelhäuser, bei 4 Grundstücken um Bauplätze für freistehende Einzel- oder Doppelhäuser und bei 4 Grundstücken um Bauplätze für die Bebauung mit jeweils einer Doppelhaushälfte.
Die Bauplätze werden ausschließlich an Eigennutzer veräußert und sind innerhalb von 4 Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu bebauen. Zur Sicherung der Eigennutzung wird vertraglich eine Eigennutzverpflichtung sowie ein Veräußerungsverbot für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben. Die errichteten Wohngebäude sind verpflichtend mit einer Photovoltaikanlage sowie einer Regenwasserzisterne auszustatten.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Bewerbungen können nicht mehr eingereicht werden.
Der Kaufpreis im Sozialkriterienverfahren beträgt 420€/m², dies stellt ebenfalls das Mindestgebot im Meistbieterverfahren dar.
Das Verfahren findet parallel statt, Bewerber können sich grundsätzlich in beiden Verfahrenszügen bewerben, jedoch nur einen Bauplatz erwerben. Bei erfolgreicher Bewerbung in beiden Verfahrenszügen besteht Wahlfreiheit.
In beiden Verfahrenszügen wird für Familien mit Kindern, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nachweislich im Haushalt leben, pro Kind ein Kaufpreisabschlag von 10€/m² gewährt. Dieser Preisnachlass wird bei bis zu drei Kindern gewährt und beträgt somit maximal 30 €/m². Der Kaufpreisabschlag wird im Nachhinein vom Grundstückskaufpreis abgezogen und spielt in Bezug auf die Gebotsabgabe und Zuteilung der Bauplätze keine Rolle.
Nachfolgend erhalten Sie alle weiteren Unterlagen und Informationen zum Download bereitgestellt.
- Übersichtsplan aller veräußerbaren städtischen Bauplätze
- Übersichtsplan- Vergabe nach Sozialkriterien
- Übersichtsplan - Vergabe im Meistbieterverfahren
- Vergabekriterien
Sozialkriterienverfahren
Meistbieterverfahren
- Bebauungsplanunterlagen „Wohngebiet Wolfsberg“
Planteil
Textteil