Baumschutzsatzung in Bad Wimpfen – das Wichtigste in Kürze
Am 10. Februar 2024 ist die Satzung zum Schutz des Baumbestands in Bad Wimpfen (Baumschutzsatzung) in Kraft getreten, welche Sie hier (PDF-Dokument, 21,5 MB, 06.02.2024)finden.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte der Baumschutzsatzung zusammengefasst. Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Wieso eine Baumschutzsatzung?
Der Schutz und Erhalt von Bäumen ist insbesondere für das Mikroklima und als Klimaanpassungsmaßnahme zunehmend wichtiger. Durch diese Satzung soll der Naturhaushalt gestärkt, das Ortsbild belebt, gegliedert und gepflegt sowie Flächen zur Naherholung gesichert werden. Zudem sind Bäume eine bedeutende Lebensstätte wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Durch das Voranschreiten des Klimawandels sind jede noch so kleine Maßnahmen zur Verlangsamung des Prozesses wichtig. Die Stadt Bad Wimpfen möchte durch diese Satzung ein Zeichen zum Umwelt- und somit Klimaschutz setzen.
2.Wann bin ich von der Baumschutzsatzung betroffen?
Die Baumschutzsatzung findet Anwendung, sobald Sie einen Laub- oder Nadelbaum im Siedlungs- bzw. Innenbereich entfernen wollen und dieser Baum
- in 1 m Höhe einen Stammumfang von
- 130 cm bei einstämmigen Bäumen bzw.
- 160 cm als Summe aller Stammumfänge bei mehrstämmigen Bäumen hat, wobei wenigstens 1 Stamm einen Umfang von 60 cm aufweist,
- oder unabhängig vom Stammumfang auf Grund eines Bebauungsplans zu erhalten ist,
- oder eine Ersatzpflanzung auf Grund dieser Satzung ist.
Zudem sind Maßnahmen im Kronen- oder Wurzelbereich verboten, die zur Schädigung, Veränderung oder zum Absterben des geschützten Baums führen können.
3. Gibt es Ausnahmen, wann ich Bäume dennoch entfernen darf?
Ja, es gibt verschiedenen Ausnahmen (vgl. § 6 Baumschutzsatzung). Eine Genehmigung kann auf Antrag (vgl. Nr. 4) erteilt werden, wenn
- Sie auf Grund von Rechtsvorschriften verpflichtet werden, den Baum zu entfernen,
- die Entfernung zur Nutzung des betroffenen Grundstücks nach baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich ist,
- von einem Baum Gefahr für Personen und Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und diese nicht auf andere Weise beseitigt werden kann,
- ein Baum krank ist und nicht unter zumutbarem Aufwand erhalten werden kann,
- ein Baum den Einlass von Licht und Sonne in Fenstern von Aufenthaltsräumen unzumutbar beeinträchtigt,
- ein Baum Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie erheblich beeinträchtigt bzw. verschattet (mehr als 25 % der geeigneten Dachfläche),
- ein Baum einen anderen wertvollen Baum wesentlich beeinträchtigt oder
- wenn ein bisher nicht genannter Grund vorliegt, dieser aber eine unzumutbare Belastung begründet oder eine Entfernung aus Gründen des öffentlichen Wohls oder des überwiegend öffentlichen Interesses erforderlich macht.
4. Wie kann ich eine Ausnahme oder Befreiung beantragen?
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Informationen zum betroffenen Baum bei der Stadtverwaltung Bad Wimpfen ein:
- Begründung, warum entsprechende Maßnahmen vorzunehmen sind
- Fotos
- Lageplan Ihres Grundstücks, auf welchem der betroffene Baum markiert ist
- Angaben zu Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser
Sollten weitere Unterlagen oder eine Besichtigung des Baums durch Fachpersonen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen. Daher ist die Angabe von Kontaktdaten wie einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse ebenfalls sinnvoll. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine schriftliche Rückmeldung von uns.
5. Sind Ersatzleistungen für entfernte Bäume zu leisten?
Ja; für jeden entfernten Baum ist eine Ersatzpflanzung eines standortgerechten, heimischen Laubbaums mit einem Stammumfang von 8 – 12 cm erforderlich. Sollte dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, ist eine Ausgleichszahlung in Höhe von 200,00 €/ Baum an die Stadt Bad Wimpfen zu leisten.
6. An wen kann ich mich bei Fragen zur Baumschutzsatzung wenden?
Gerne können Sie sich bei Fragen an Frau Mildt, Amt für Bauen und Umweltschutz, unter 07063/ 53-167 oder mildt@badwimpfen.de wenden.