Erklärung zur Barrierefreiheit: Bad Wimpfen

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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.badwimpfen.de veröffentlichten Website der Stadt Bad Wimpfen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 23.02.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

1.Barriere:

  1. Beschreibung: Das Schaubild "Organigramm" sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafik befindet sich auf folgender Seite:
    "Organigramm"
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Infografik überprüfen und die fehlenden Informationen in Textform ergänzen.

2.Barriere:

  1. Beschreibung: Auf einigen Seiten z.B. "Bürgerbus", "Kurzportrait" und "Cittaslow" sind Youtube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind. Einige Videos sind nur mit Musik hinterlegt und sollen durch Bildeindrücke die Stimmung zum Thema transportieren, andere haben auch mehr Informationsgehalt durch Texte.
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden unter den Videos schnellstmöglich einen Beschreibungstext zu den jeweiligen Inhalten der Videos hinterlegen.

3.Barriere:

  1. Beschreibung: Die Webseite verwendet den externen Dienst Outdooractive für Tourentipps beim Rad fahren und wandern als IFrames. Der Dienst ist nicht im vollen Umfang barrierefrei.
  2. Maßnahmen: Outdooractive hat die Barrierefreiheit seiner Kartenanwendungen bereits verbessert, jedoch hat die Stadt Bad Wimpfen keinen Einfluss auf die Korrektur von eventuell noch vorhandenen Mängeln. Zudem können Geodaten und interaktive Kartenanwendungen aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Bad Wimpfen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Bad Wimpfen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt Bad Wimpfen überarbeitet werden. Die Stadt Bad Wimpfen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Stadt Bad Wimpfen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.02.2022 erstellt und zuletzt am 23.02.2022 überprüft und aktualisiert.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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