Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren der Stadt Bad Wimpfen
Unten aufgeführt finden Sie die Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren der Stadt Bad Wimpfen.
Bebauungsplanverfahren "Westliche Stadterweiterung"
Bebauungsplanverfahren „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Satzungsverfahren über Örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan in Bad Wimpfen
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Bekanntmachungstext zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
- Plan des Geltungsbereiches des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften (Abgrenzungsplan) Stand 25.11.2021
Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften vom 25.11.2021/28.04.2022
Anlagen zum Bebauungsplan
- Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften, Stand 25.11.2021
- Begründung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften. Entwurf vom 25.11.2021/28.04.2022 Wick +Partner, Architekten Stadtplaner Partnerschaft, Stuttgart
- Lärmschutz Westliche Stadterweiterung, 3. Änderung Bad Wimpfen, Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Westliche Stadterweiterung, 3. Änderung der Stadt Bad Wimpfen, Stand Juli 2021, Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz ISIS – Dipl. Ing. (FH) Manfred Spinner, Riedlingen
- Faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung zum Bebauungsplan „Zeppelinstraße“, Stand 05.11.2020, Büro Planbar Güthler GmbH – Diplom-Geograph Matthias Güthler, Ludwigsburg
- Fachliche Einschätzung “Photovoltaikanlagen verpflichtend beim Neubau“, Stand 30.09.2021, energieZENTRUM, Wolpertshausen
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:
- Begründung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften, Entwurf vom 25.11.2021/28.04.2022, Wick + Partner, Architekten/Stadtplaner Partnerschaft mbH, Stuttgart
- Lärmschutz Westliche Stadterweiterung, 3. Änderung Bad Wimpfen, Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Westliche Stadterweiterung, 3. Änderung der Stadt Bad Wimpfen, Stand Juli 2021, Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz ISIS – Dipl. Ing. (FH) Manfred Spinner, Riedlingen
- Faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung zum Bebauungsplan „Zeppelinstraße“, Stand 05.11.2020 Büro Planbar Güthler GmbH – Diplom-Geograph Matthias Güthler, Ludwigsburg
- Fachliche Einschätzung „Photovoltaikanlagen verpflichtend beim Neubau“, Stand 30.09.2021, energieZENTRUM, Wolpertshausen
Umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.
Im Einzelnen:
- Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt,vom 07.01.2022
- Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt,vom 07.02.2022
- Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur, vom 05.01.2022
- Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, vom 22.12.2021
- Regionalverband Heilbronn-Franken, vom 13.12.2021
Veränderungssperre
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet
des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 aufgrund von § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende nochmalige Verlängerung der am 01.02.2019 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlossen:
Satzung
über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“
Aufgrund von §§ 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen am 16.12.2021 die nochmalige Verlängerung der am 01.02.2019 in Kraft getretenen und am 22.01.2021 verlängerten Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“ als folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die durch öffentliche Bekanntmachung am 01.02.2019 in Kraft getretene und durch öffentliche Bekanntmachung am 22.01.2021 um ein Jahr verlängerte Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“ wird aufgrund besonderer Umstände nochmals um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre wird begrenzt:
Im Norden durch die an die Rappenauer Straße angrenzenden Flurstücke Nr. 1228, 1226, 1221, 1219, 1215, im Osten durch die Zeppelinstraße, im Süden durch die Flurstücke Nr. 1200, 1195, 1194 (Hölderlinstraße), 1192, 1206/3, 1206/2, 1206/1 sowie durch die Schillerstraße und im Westen durch die Schiedstraße in der Stadt Bad Wimpfen.
Zur Information wird auf den abgedruckten Lageplan vom 24.01.2019 hingewiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung auch unter folgender Adresse auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen
www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren verfügbar ist.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bad Wimpfen, 14.01.2022
Claus Brechter, Bürgermeister
Lageplan vom 24.01.2019