Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren der Stadt Bad Wimpfen
Unten aufgeführt finden Sie die Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren der Stadt Bad Wimpfen.
Bebauungsplanverfahren- „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“
„Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und Verfahren einer Satzung über Örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan in Bad Wimpfen.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch Veröffentlichung im Internet und zusätzlich öffentlicher Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 4 a Abs. 3 BauGB vom 16.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen und im Foyer des Rathauses, Marktplatz1 74206 Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen
- Bekanntmachungstext vom 12.06.2026zur erneuten Beteiligung durch Veröffentlichung im Internet und zusätzlichen öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften (PDF-Dokument, 268,85 KB, 02.06.2026) (PDF-Dokument, 271,70 KB, 08.06.2026)
- Abgrenzungsplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplans vom 27.11.2025 (JPEG-Bilddatei, 209,86 KB, 02.06.2026)
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Mäuerlesäcker / Landgraben“
Hier geht´s zum Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 402,17 KB, 06.05.2026)...
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Mäuerlesäcker / Landgraben“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einen Bebauungsplan zusammen mit Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 6,66 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Wimpfen im Gewann Landgraben, nördlich der L 530 (Rappenauer Straße), westlich der Straße „Landgraben“, bzw. der dortigen Wohnbebauung und des Kindergartens und in Randbereichen südlich der L 530, westlich der Verwaltungszentrale LIDL Deutschland und ist dem nachfolgend eingestellten Abgrenzungsplan (Stand: 29.04.2026) zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 29.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und die Örtlichen Bauvorschriften „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Mäuerlesäcker/Landgraben“ gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften vom 29.04.2026 und die Begründung einschließlich Umweltbericht, die Anlagen zum Bebauungsplan sowie die nach Einschätzung der Stadt Bad Wimpfen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können nachfolgend:
- Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 286,88 KB, 05.05.2026)
- Planteil (PDF-Dokument, 1,17 MB, 05.05.2026)
- Textteil (PDF-Dokument, 603,67 KB, 05.05.2026)
- Begründung (PDF-Dokument, 1,56 MB, 05.05.2026)
in der Zeit von Mittwoch, den 13.05.2026 bis einschließlich Freitag, den 26.06.2026 eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse stadtverwaltung(@)badwimpfen.de erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer des Erdgeschosses während den üblichen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Folgende nach Einschätzung der Stadt Bad Wimpfen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Von der Stadt eingeholt:
- Umweltbericht vom gem. § 2a BauGB mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Mäuerlesäcker / Landgraben“ Stadt Bad Wimpfen, König + Partner PartmbB Freie Landschaftsarchitekten, Altbach, 17.02.2026 (PDF-Dokument, 9,85 MB, 05.05.2026)
- Verkehrliche Voruntersuchung zum Gewerbegebiet „Landgraben“, Stadt Bad Wimpfen, BS Ingenieure, Ludwigsburg, Januar 2024 (PDF-Dokument, 4,56 MB, 05.05.2026)
- Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker-Landgraben“, Bad Wimpfen, Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Dröscher, Tübingen, 06.11.2025 (PDF-Dokument, 2,87 MB, 05.05.2026)
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Bebauungsplan Nördlich der Rappenauer Straße – 2. Änderung des Bebauungsplanes Mäuerlesäcker/ Landgraben“, Stadt Bad Wimpfen, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, März 2021 (PDF-Dokument, 1,07 MB, 05.05.2026)
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung „Bebauungsplan Mäueslesäcker/ Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“, Stadt Bad Wimpfen, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, Februar 2026 (PDF-Dokument, 3,31 MB, 05.05.2026)
- Ingenieurgeologisches Gutachten Erschließung Gewerbegebiet „Landgraben“, Stadt Bad Wimpfen, TÖNIGES GmbH, Sinsheim, 28.November 2023 (PDF-Dokument, 7,23 MB, 05.05.2026)
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingingen:
Im Einzelnen:
- Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt und Verkehr, vom 20.10.2025 (PDF-Dokument, 174,34 KB, 05.05.2026)
- Regionalverband Heilbronn-Franken vom 22.09.2025 (PDF-Dokument, 163,79 KB, 05.05.2026)
- Regierungspräsidium Stuttgart, vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 436,54 KB, 05.05.2026)
- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 09.09.2025 (PDF-Dokument, 100,14 KB, 05.05.2026)
- BUND Regionalverband Heilbronn-Franken vom 30.09.2025 (PDF-Dokument, 1,53 MB, 05.05.2026)
- Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. vom 22.09.2025 (PDF-Dokument, 776,94 KB, 05.05.2026)
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Ö1 vom 15.08.2025 (PDF-Dokument, 182,53 KB, 05.05.2026)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind - auch über die vorgenannten hinaus - verfügbar:
1.Zum Schutzgut Mensch
- Zu Lärm- und Luftschadstoffen (z.B. Staub) innerhalb und außerhalb des Plangebietes
- Zu Schallauswirkungen auf die Umgebung
- Zu Verkehrslärmimmissionen
- zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
2.Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
- zu den vorhandenen Habitatstrukturen im Plangebiet
- zu geschützten Grünbeständen (Streuobst)
- zur vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Fauna (insb. Vögel, Zauneidechsen)
- zu Biotopen im Plangebiet
- zur biologischen Vielfalt
- zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- zu Neupflanzungen / Begrünungsmaßnahmen
- zu Ausgleichsmaßnahmen
3.Zum Schutzgut Boden
- hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit
4.Zum Schutzgut Wasser
- hinsichtlich des Grundwassers und Versickerungsmöglichkeiten
- zu Rückhaltung von Oberflächenwasser
- zu Starkregen
5.Zum Schutzgut Luft / Klima
- hinsichtlich Klimafunktion
- hinsichtlich Lufthygiene
6.Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
- hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert
7.Schutzgut Fläche
- zur Flächeninanspruchnahme
8.Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter
- zu einer archäologischen Prüffallfläche
2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich „Südlicher Landgraben“
Hier geht´s zum Bekanntmachungstext (PDF-Dokument, 302,24 KB, 06.05.2026)...
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur „2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für den Bereich „Südlicher Landgraben““ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Mäuerlesäcker / Landgraben“.
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 3,82 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Wimpfen im Gewann Landgraben nördlich der L 530 (Rappenauer Straße), westlich der Straße „Landgraben“, bzw. der dortigen Wohnbebauung und des Kindergartens und in Randbereichen südlich der L 530, westlich der Verwaltungszentrale LIDL Deutschland und ist dem nachfolgend eingestellten Abgrenzungsplan, Stand: 29.04.2026 zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Flächennutzungsplans.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 29.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich „Südlicher Landgraben“ die Veröffentlichung im Internet gem.§ 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des gebilligten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 29.04.2026 durchzuführen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 vom 29.04.2026 und die Begründung einschließlich Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Bad Wimpfen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können nachfolgend:
- Abgrenzungsplan (PDF-Dokument, 258,42 KB, 05.05.2026)
- Planteil (PDF-Dokument, 1,18 MB, 05.05.2026)
- Begründung (PDF-Dokument, 774,40 KB, 05.05.2026)
in der Zeit von Mittwoch, den 13.05.2026 bis einschließlich Freitag, den 26.06.2026
eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Übermittlung soll elektronisch an die Mailadresse stadtverwaltung@badwimpfen.de erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer des Erdgeschosses, während den üblichen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende nach Einschätzung der Stadt Bad Wimpfen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten werden in das Internet eingestellt, bzw. liegen mit aus:
Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingingen:
Im Einzelnen:
- Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt und Verkehr, vom 20.10.2025 (PDF-Dokument, 355,66 KB, 05.05.2026)
- Regionalverband Heilbronn-Franken vom 22.09.2025 (PDF-Dokument, 163,79 KB, 05.05.2026)
- Regierungspräsidium Stuttgart, vom 29.09.2025 (PDF-Dokument, 436,54 KB, 05.05.2026)
- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 08.09.2025 (PDF-Dokument, 95,49 KB, 05.05.2026)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind - auch über die vorgenannten hinaus - verfügbar:
1.Zum Schutzgut Mensch
- Zu Lärm- und Luftschadstoffen (z.B. Staub) innerhalb und außerhalb des Plangebietes
- Zu Schallauswirkungen auf die Umgebung
- Zu Verkehrslärmimmissionen
- zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
2.Zum Schutzgut Tiere / Pflanzen / Biotope
- zu den vorhandenen Habitatstrukturen im Plangebiet
- zu geschützten Grünbeständen (Streuobst)
- zur vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Fauna (insb. Vögel, Zauneidechsen)
- zu Biotopen im Plangebiet
- zur biologischen Vielfalt
- zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- zu Neupflanzungen / Begrünungsmaßnahmen
- zu Ausgleichsmaßnahmen
3.Zum Schutzgut Boden
- hinsichtlich der Bodenfunktion und -wertigkeit
4.Zum Schutzgut Wasser
- hinsichtlich des Grundwassers und Versickerungsmöglichkeiten
- zu Rückhaltung von Oberflächenwasser
- zu Starkregen
5.Zum Schutzgut Luft / Klima
- hinsichtlich Klimafunktion
- hinsichtlich Lufthygiene
6.Zum Schutzgut Erholung / Landschaft
- hinsichtlich Landschaftsbild, Erholungsfunktion und Freizeitwert
7.Schutzgut Fläche
- zur Flächeninanspruchnahme
8.Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter
- zu einer archäologischen Prüffallfläche