Informationen für Bauherren und Architekten: Bad Wimpfen

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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Feratel - booking & more
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
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Bauvorhaben & Baurecht

Unten aufgeführt finden Sie Formulare, Anträge, Satzungen und Informationen rund ums Bauen.

    Antragsportal für Einpeiseanlagen (Photovoltaikanlagen und BHKW)

    Mit dem neuen Portal können die Errichter und Betreiber von Einspeiseanlagen:

    • Einspeiseanlagen PV und BHKW komplett digital beantragen
    • sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten (Betreiber, Errichter, Syna) führen
    • spezifische Ansichten entsprechend ihrer Rolle als Betreiber bzw. Errichter einsehen
    • während des gesamten Prozesses den Überblick über den Status der Aktivitäten behalten
    • schneller die Einspeiseanlage ans Netz bringen.

    Das Portal erreichen Sie über die Homepage der Syna.

    Verbot von Schottergärten – Ökologische Gestaltung von Gartenanlagen

    Farbenfroher Pflanzenreichtum statt Schottergärten

    Begrünte und blütenreiche Vorgärten bieten anders als Schottergärten einen Mehrwert für Mensch und Natur. Sie beeinflussen das städtische Klima positiv, produzieren Sauerstoff und binden Feinstaub. Schottergärten hingegen heizen die Umgebung im Sommer zusätzlich auf. Niederschlagswasser kann bei Schottergärten aufgrund der Versiegelung nur schlecht oder gar nicht versickern. Insbesondere bei Starkregenereignissen oder langanhaltenden Niederschlägen kann das Niederschlagswasser bei einer Überlastung des Entwässerungssystems im schlimmsten Fall den Weg ins Haus suchen. Schottergärten bieten für Insekten wie Schmetterlinge und Bienen oder Vögel weder Nahrung noch adäquaten Unterschlupf. Im Hinblick auf die Belange des Naturschutzes ist die Neuanlage von Schottergärten daher seit dem 31.07.2020 gesetzlich verboten.

    Mehr Informationen finden Sie im untenstehenden Flyer „Farbenfroher Pflanzenreichtum  - Schottergärten adé“.

    Bei Fragen zum Thema Bauordnung können Sie sich an Karin Sonntag (Telefon: 07063 53-144; E-Mail: sonntag@badwimpfen.de) wenden und zu Fragen in Bezug zur Klimaanpassung an unsere Klimaschutzmanagerin Monika Paniczek (Telefon: 07063/53-143; E-Mail: paniczek(@)badwimpfen.de).

    PDF FLYER „Farbenfroher Pflanzenreichtum – Schottergärten adé“

    Satzung zur Änderung der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohungen

    -Stadt Bad Wimpfen-
    -Landkreis Heilbronn
    -
    Satzung zur Änderung

    der Satzung über die Höhe der zulässigen Mietefür geförderte Wohnungen

    Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 26.09.2019 aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassunng vom 24.07.2000 (GBl.S.581, 698) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2018 (GBl.S.221) und § 32 des Landesgesetzes zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen (Landeswohnraumförderungsgesetz – LWoFG) in der Fassung vom 11.12.2007 (GBl.S.581) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen vom 07.11.2008 beschlossen:

    § 1
    Inhalt der Änderung

    § 2 „Höchstbeträge“ erhält folgende Fassung:

    Für die nach § 1 geförderten Wohnungen gilt ein einheitlicher prozentualer Abschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 10%. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in Bad Wimpfen ermittelt, indem ein 10-prozentiger Abschlag von den jeweiligen Werten des jeweils gültigen qualifizierten Mietspiegels der Stadt Heilbronn vorgenommen wird.

    Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sowie Kostenanteile für die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten.

    Sind oder werden die Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter übertragen, erhöht sich der Höchstbetrag um den Wert, der ortsüblicher Weise aufgeschlagen wird, wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernommen hat.

    Die Höchstbeträge nach dieser Satzung sind nicht mehr anzuwenden, wenn die geförderte Wohnung keiner Mietpreisbindung mehr unterliegt.

    § 2
    Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.  

    Bad Wimpfen, den 27.09.2019                                    
    gez. Brechter, Bürgermeister               

    Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

    Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

    Wasserhärte

    Die Härte eines Wassers wird bestimmt durch den Gehalt an gelösten Mineralien, die im Laufe des Versickerungsprozesses durch Boden und Gestein aufgenommen werden.

    Zu den wesentlichen Härtebildnern gehören Calcium und Magnesium. Je mehr Calcium und Magnesium ein Wasser enthält, desto härter ist es. Natrium, Kalium, Sulfat und Hydrogencarbonat sind weitere Stoffe, die den Härtegrad mitbestimmen.

    Weitere Informationen zu unserem Trinkwasser erhalten Sie auf der Webseite der Bodensee Wasserversorgung.
     

    Werte Bad Wimpfen

    • Mischwasser: 13,9 °dH (Härtebereich "mittel")
    • pH-Wert: 7,77

    Erweiterte Prüfpflicht für Heizöltanks / AwSV tritt am 1. August 2017 in Kraft

    Die Prüfpflichten für die Lagerung von Heizöl EL – also den Heizöltank – werden in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geregelt. Diese Verordnung ist seit dem 1. August 2017 bundesweit gültig. Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben.

    Infobereiche