Denkmalschutz & Denkmalrat: Bad Wimpfen

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Fördermöglichkeiten für denkmalgeschütze Gebäude

Viele private Bauherren haben sich der Erhaltung von Kulturdenkmälern verschrieben und sind bereit in die Erhaltung historisch wertvoller Gebäude zu investieren. Dank diese Engagements sind weite Teil der historischen und denkmalgeschützen Altstadt von Bad Wimpfen in einem gepflegten Zustand.

Die Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist oft mit Auflagen verbunden, damit die historische wertvolle und erhaltenswerte Substanz nicht zerstört wird. Damit gehen nicht selten Mehrkosten einher. Die 1985 gegründete Denkmalstiftung Baden-Württemberg unterstützt Bauherren dabei, diese Mehrkosten zu tragen. Die Stiftung wird insbesondere dort tätig, wo die staatliche Denkmalpflege nicht oder nur in beschränktem Umfang wirkt.

Von der Denkmalstiftung werden durch die denkmalschutzbedingte Mehrkosten bezuschusst. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zuwendungsempfänger seinerseits zur Erhaltung des Kulturdenkmals angemessen beiträgt, z. B. durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistung, Übernahme der Unterhaltungslast für die Zukunft.

Weitere Informationen zur Förderung und den Förderbedigungen sowie Anträge zur Förderung finden Sie auf der Interneseite des Denkmalstiftung Baden Württemberg.

Weitere Information zur Förderung von Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude finden Sie auch auf der Homepage der Denkmalpflege Baden-Württemberghierunter auch Hinweise zur steuerlichen Förderung.

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