Denkmalschutz & Denkmalrat: Bad Wimpfen

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Denkmalschutz & Denkmalrat

Fördermöglichkeiten für denkmalgeschütze Gebäude

Viele private Bauherren haben sich der Erhaltung von Kulturdenkmälern verschrieben und sind bereit in die Erhaltung historisch wertvoller Gebäude zu investieren. Dank diese Engagements sind weite Teil der historischen und denkmalgeschützen Altstadt von Bad Wimpfen in einem gepflegten Zustand.

Die Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist oft mit Auflagen verbunden, damit die historische wertvolle und erhaltenswerte Substanz nicht zerstört wird. Damit gehen nicht selten Mehrkosten einher. Die 1985 gegründete Denkmalstiftung Baden-Württemberg unterstützt Bauherren dabei, diese Mehrkosten zu tragen. Die Stiftung wird insbesondere dort tätig, wo die staatliche Denkmalpflege nicht oder nur in beschränktem Umfang wirkt.

Von der Denkmalstiftung werden durch die denkmalschutzbedingte Mehrkosten bezuschusst. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zuwendungsempfänger seinerseits zur Erhaltung des Kulturdenkmals angemessen beiträgt, z. B. durch Eigenmittel, eigene Arbeitsleistung, Übernahme der Unterhaltungslast für die Zukunft.

Weitere Informationen zur Förderung und den Förderbedigungen sowie Anträge zur Förderung finden Sie auf der Interneseite des Denkmalstiftung Baden Württemberg.

Weitere Information zur Förderung von Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude finden Sie auch auf der Homepage der Denkmalpflege Baden-Württemberghierunter auch Hinweise zur steuerlichen Förderung.

Werbeanlagen in den denkmalgeschützten Gesamtanlagen Bad Wimpfen „Am Berg“ und „Im Tal“ Abstimmung der Gestaltung mit dem Stadtbauamt spart Geld und Ärger

In letzter Zeit wurde vermehrt im Bereich der denkmalgeschützten Altstadt „Am Berg“ festgestellt, dass Werbeanlagen ohne vorherige Abstimmung mit dem Stadtbauamt angebracht wurden. 
So mussten in mehreren Fällen Werbeanlagen entweder ersatzlos entfernt oder durch eine geänderte Ausführung ersetzt werden.
 
Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, bitten wir Gestaltungsvorschläge für Werbeanlagen an Gebäuden unbedingt vor Anbringung rechtzeitig mit dem Stadtbauamt abzustimmen. 
 
 Dies gilt auch für den Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage Bad Wimpfen „ Im Tal“.

Bei Fragen hierzu  erteilt Ihnen gerne Frau Mildt unter Tel. 07063/53-144 oder per E-Mail: mildt@badwimpfen.de weitere Informationen.

Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen in den Bereichen der denkmalgeschützten Gesamtanlagen der „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ und „Bad Wimpfen im Tal“

Informationen für alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Bereich dieser denkmalgeschützten Gesamtanlagen

Denkmalgeschützte Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“

In der Gemeinderatsitzung am 29.02.2024 wurde das Solarkataster für die denkmalgeschützte Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“ beschlossen.

Was ist ein Solarkataster und wie wirkt sich das auf die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen in der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“ aus?
Das Solarkataster ist ein Planungsinstrument zur Steuerung der Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei welchem die Belange des Klimaschutzes und die Belange des Denkmalschutzes abgewogen und berücksichtigt wurden.

Das Solarkataster wurde durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet und anhand einer Planübersicht der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage im Tal in verschiedene Zonen eingeteilt.

Kurz zusammengefasst sind die verschiedenen Bereiche wie folgt abgegrenzt:

  • 1. Stadtbausteine sind der Bereich der Ritterstiftskirche mit angrenzenden Konvent- und Stiftsgebäuden sowie die Stadtmauer
    In der Regel sind hier Solar- und Photovoltaikanlagen ausgeschlossen
  • 2. Kernzonen sind die Bereiche des Lindenplatzes, die Stiftsgasse und die komplette Corneliastraße mit den westlichen und östlichen Stadteingängen
    Entlang der Kernzonen dürfen auf den von der jeweiligen Straßenseite sichtbarenDachflächen Solar- und Photovoltaikanlagen ausschließlich nur in Form von Anlagen, die in ihrer Gestaltung den Anforderungen des Denkmalschutzes (Form, Farbgebung) in besonderem Maße entsprechen z.B. denkmalgerechte Solarziegel errichtet werden.
  • 3. Auf allen anderen Dachflächen, die von den Kernzonen und der Corneliastraße nicht einsehbar sind, sind Solar- und Photovoltaikanlagen auch in Modulbauweise schwarz/matt zugelassen. Dies gilt für den Bereich östlich des Areals Stiftsgasse und nördlich der Corneliastraße 23-59 mit den Seitengassen Apostelgasse, Brunnengasse, Fischergasse, Neckarhof, Schmiedgasse und Uferweg sowie für eine Bebauung in zweiter Reihe der Corneliastraße.


Denkmalgeschützte Gesamtanlage „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“

Bereits im November 2023 hat sich der Gemeinderat für den Bereich der denkmalgeschützten Altstadt „Am Berg“ dafür entschieden, aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage, die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen mit besonderem Augenmaß anzugehen. 

Aufgrund dessen sind auf den Dächern der Gebäude in der Altstadt Solar- und Photovoltaikanlagen in Modulbauweise nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die in Ihrer Gestaltung (Farbe, Formgebung) den Anforderungen des Denkmalschutzes wie z.B. denkmalgerechte Solarziegel, entsprechen.

Genehmigungspflicht für alle Solar- und Photovoltaikanlagen in den denkmalgeschützten Gesamtanlage

Für alle Solar- und Photovoltaikanlagen in beiden denkmalgeschützten Gesamtanlagen „Bad Wimpfen Im Tal“ und „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ ist vor Bestellung und Montage ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungbei der Stadtverwaltung - Amt für Bauen und Umwelt - einzureichen. Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen ist das Landratsamt Heilbronn - untere Denkmalbehörde - zuständig.

Ihre Fragen rund um die Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen in den beiden denkmalgeschützten Gesamtanlagen sowie zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Mildt - Amt für Bauen und Umwelt - Tel. 07063/ 53 144 oder per E-Mail:  mild@badwimpfen.de

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