Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Öläcker - 3. Änderung im Bereich Jakob-Fuldner-Straße“
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Öläcker - 3. Änderung im Bereich Jakob-Fuldner-Straße“ sind mit ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Wimpfener Heimatboten am 23.12.2022 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung im Folgenden hier eingestellt:
Wirksame, rechtskräftige Bauleitpläne der Stadt Bad Wimpfen
Unten aufgeführt finden Sie die wirksamen, rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Bad Wimpfen.
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Westliche Stadterweiterung"
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Westliche Stadterweiterung Bereich Schulstraße, Rappenauer Straße, Lenaustraße, Eichendorffstraße und Steinweg (beiderseits) – 3. Änderung im Bereich Zeppelinstraße, Schiedstraße und Schillerstraße (beiderseits)“ sind mit ortsüblicherBekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauBG) im Wimpfener Heimatboten am 28.10.2022 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung und Gutachten von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung und Gutachten im Folgenden hier eingestellt:
- Lärmschutz Westliche Stadterweiterung, 3. Änderung Bad Wimpfen, Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Westliche Stadterweiterung, 3. Änderung der Stadt Bad Wimpfen, Stand Juli 2021, Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz ISIS – Dipl. Ing. (FH) Manfred Spinner, Riedlingen
- Faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung zum Bebauungsplan „Zeppelinstraße“, Stand 05.11.2020, Büro Planbar Güthler GmbH – Diplom-Geograph Matthias Güthler, Ludwigsburg
- Fachliche Einschätzung “Photovoltaikanlagen verpflichtend beim Neubau“, Stand 30.09.2021, energieZENTRUM, Wolpertshausen
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Spatzenäcker, 1. Erweiterung - 3. Änderung im Bereich der Fronhäuserstraße“
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Spatzenäcker, 1. Erweiterung - 3. Änderung im Bereich der Fronhäuserstraße“ sind mit ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Wimpfener Heimatboten am 07.05.2020 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung im Folgenden hier eingestellt:
Inkrafttreten des Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Industrie- und Gewerbegebiet Wimpfen im Tal Ost- 3. Änderung Neue Silotürme "
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Industrie- und Gewerbegebiet Wimpfen im Tal Ost- 3. Änderung Neue Silotürme " sind mit ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Wimpfener Heimatboten am 22.01.2021 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung im Folgenden hier eingestellt:
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Wohngebiet Wolfsberg“
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet Wolfsberg " sind mit ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Wimpfener Heimatboten am 11.12.2020 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung im Folgenden hier eingestellt:
Bebauungsplan "Wohngebiet Süd V Süd I"
und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften " Wohngebiet Süd V Süd II"
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Wohngebiet Süd V Süd II" sind mit ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Wimpfener Heimatboten am 05.10.2019 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich der Begründung (Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Folgenden hier eingestellt:
Inkrafttreten des Bebauungsplans "Kaltluftschneise, Gewann Rohrweg/Asmusklinge"
Der Bebauungsplan "Kaltluftschneise, Gewann Rohrweg/Asmusklinge" ist mit ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Wimpfener Heimatboten am 05.10.2019 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung (Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 1 BauGB von jedermann während den üblichen Öffnungszeiten (Montag-Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus Bad Wimpfen Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, eingesehen werden. Über deren Inhalt kann jedermann Auskunft verlangen.
Gleichzeitig sind der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründung und Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung im Folgenden hier eingestellt:
Flächennutzungsplan 2020
mit Planteil und Erläuterungsbericht