Informationen der Stadt Bad Wimpfen zur Grundsteuerreform
Liebe Bürgerinnen und Bürger Bad Wimpfens,
mittlerweile müssten alle Eigentümer eines Grundstücks in Bad Wimpfen ein Schreiben des Finanzamtes wegen der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform erhalten haben. Darin werden Sie aufgefordert, eine digitale Feststellungserklärung über das ELSTER-Portal beim Finanzamt einzureichen.
Eine Unterstützung durch die Stadt Bad Wimpfen kann hierbei leider nicht erfolgen. Wir bitten Sie daher von Rückfragen bei der Stadt Bad Wimpfen abzusehen.
Für das Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Bei Fragen bitten wir Sie sich an das Finanzamt Heilbronn zu wenden, die Kontaktdaten sind auf dem Schreiben des Finanzamtes zu entnehmen.
Die Stadt Bad Wimpfen kann Sie lediglich durch einen Musterantrag für die Abgabe der Feststellungserklärung in Papierform unterstützen.
Sollten Sie weder einen Computer noch einen Internetanschluss besitzen, können Sie im Rathaus solch einen Antrag ausgehändigt bekommen.
Sie müssen diesem Antrag dann lediglich Ihre Anschrift und Unterschrift ergänzen und an das Finanzamt senden. Zudem ist weiteres Informationsmaterial zur Grundsteuerreform im Eingangsbereich ausgelegt.
Weitere Unterstützung der Stadt Bad Wimpfen erhalten Sie bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte. Diese sind sowohl auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen unter der Rubrik Zahlen und Fakten als auch bereits mehrfach im Amtsblatt veröffentlicht worden und können auch beim Gutachterausschuss in Bad Friedrichshall oder im Bauamt angefordert werden. Die Bodenrichtwerte der Stadt Bad Wimpfen werden zudem im Eingangsbereich des Rathauses veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.