Stornoregelungen bei Gästeführungen
Stornoregelungen bei Gästeführungen
Unsere AGB
1. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
1.1 Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer bzw. Bad Wimpfen als Anbieter zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
1.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht
b) Bad Wimpfen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. Bad Wimpfen an den Gast nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
2. Kündigung und Rücktritt durch den Gast
2.1 Der Gast kann den Vertrag mit dem Gästeführer bzw. Bad Wimpfen als Anbieter der Führungen nach Vertragsabschluss bis zum 7. Werktag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehenden Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bei der Geschäftsstelle Bad Wimpfen zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich.
2.2 Bei einer Kündigung später als 7 Werktage und bis 2 Werktage vor Führungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € fällig.
2.3 Bei Stornierungen später als 2 Werktage vor Führungsbeginn werden 95 % des Gesamtpreises fällig.
2.4 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. von Bad Wimpfen sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
3. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
3.1 Die Parteien sind einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Gästeführer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
3.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Gästeführungen ausgeschlossen ist, soweit Gästeführungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.
3.3 Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gästeführers bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gästeführer und Bad Wimpfen unverzüglich zu verständigen.
3.4 Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von Bad Wimpfen vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Gästeführung geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.
3.5 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gasts unberührt.
AGBs – rechtsverbindlich und gültige Version ab dem 01.01.2026
Stadt Bad Wimpfen, vertreten durch Bürgermeister: Andreas Zaffran
Tourist-Information Bad Wimpfen, Hauptstraße 45, 74206 Bad Wimpfen Telefon: 07063/ 53230, Internet: www.badwimpfen.de, Email:info@badwimpfen.org
© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt: TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025