Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Bad Wimpfen kommt
Bis zum Jahr 2040 wird angestrebt, die Energieversorgung in Baden-Württemberg und der Stadt Bad Wimpfen möglichst klimaneutral zu gestalten. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Dies erfordert auch eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Stadt Bad Wimpfen lässt dafür zusammen mit sieben weiteren Kommunen aktuell einen
kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Einwohner*innen eine Planungshilfe und können zugleich transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen. Gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) mussten die großen Kreisstädte bis zum 31.12.2023 einen so genannten kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Kommunen wie Bad Wimpfen sind bis spätestens 30.06.2028 aufgerufen, einen solchen zu erarbeiten.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung desaktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf undbietet wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über diePotenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend einZielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutraleWärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wirdeine Wärmewendestrategie entwickelt, die Handlungsempfehlungen formuliert, um dasfestgelegte Ziel zu erreichen. Konkrete darauf aufbauende Maßnahmen (z.B. Ausbau vonVersorgungsnetzen) sind nicht Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung.
Datenschutz
Die Regelungen in § 33 KlimaG BW sowie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Einholung von Daten, die für die Erstellung Kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein weiterer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden. Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürger*innen oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.
Weitere Informationen
Das Unternehmen EnergyEffizienz GmbH ist von den Konvoi-Kommunen Bad Wimpfen, Bad Friedrichshall, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Neuenstadt am Kocher, Offenau und Untereisesheim auf Basis einer Ausschreibung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt worden.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Sie im Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg: https://www.badenwuerttemberg.de/de/service/publikation/did/handlungsleitfaden-kommunale-waermeplanung
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Klimaschutz- und
Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)
Die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) wurde von der Stadtverwaltung Bad Friedrichshall in einer Ausschreibung mit der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung, als Konvoi für insgesamt acht Kommunen (Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Neuenstadt am Kocher, Offenau und Untereisesheim), gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz- Grundverordnung teilt die Stadt Bad Wimpfen Folgendes mit:
Die Stadt Bad Wimpfen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 KlimaG BW). Andernfalls stellt die Stadt Bad Wimpfen betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz- Grundverordnung, Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage von § 33 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der für die Stadt Bad Wimpfen zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Wärme- und Gasnetzbetreiber).
Stadt Bad Wimpfen, 07.03.2025
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in einer Stadt. Bad Wimpfen möchte sich auf den Weg zur kommunalen Wärmeplanung im Zusammenschluss mit anderen Kommunen im sogenannten Planungskonvoi begeben. An diesem Konvoi beteiligen sich Bad Friedrichshall, Gundelsheim, Offenau, Neuenstadt am Kocher, Langenbrettach, Hardthausen und Untereisesheim.
Bevor die Planungsphase starten kann, sind noch einige organisatorischen Dinge zu klären. Sicher ist aber, dass die Stadt Bad Friedrichshall die Konvoiführung übernimmt, d.h. den Förderantrag stellt, den Auftrag zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans vergibt, den Austausch mit dem zu beauftragenden Planungsbüro koordiniert und die internen Abläufe organisiert. Letztlich wird für jede Gemeinde ein individueller Wärmeplan erstellt.
Nachdem der Wimpfener Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 der kommunalen Wärmeplanung im Konvoi zugestimmt hat, wird die Stadtverwaltung der Stadt Bad Friedrichshall den Förderantrag voraussichtlich noch im Sommer dieses Jahres stellen. In der Regel liegt der Zuwendungsbescheid nach 3 bis 6 Monaten vor. In Folge dessen wird die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ausgeschrieben und qualifiziertes Planungsbüro beauftragt.
Nachdem der Auftrag erteilt wurde, beginnt die Wärmeplanung. Dabei werden Informationen über den aktuellen Wärmeenergieverbrauch, bestehende Versorgungsstrukturen (z. B. Gas- und Wärmenetze) und Gebäudetypen in der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt ausgewertet. Anschließend wird untersucht, wie der Wärmebedarf zukünftig reduziert und erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung genutzt werden können. Basierend darauf wird ein Ziel für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 festgelegt und eine sogenannte Wärmewendestrategie entwickelt. Das heißt, dass ein Plan mit konkreten Maßnahmen erarbeitet wird, um dieses Ziel zu erreichen.
Dieser Planungsprozess erstreckt sich voraussichtlich über die Dauer von zwei Jahren. Die fertiggestellten Wärmepläne werden dann auf der Homepage der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Momentan kann daher die Frage, wann die ersten konkreten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, noch nicht beantwortet werden. Ebenso kann nicht gesagt werden, ob es in Ihrem Wohnumfeld/-gebiet wirtschaftlich ist, ein Wärmenetz zu installieren und welche Kosten in Zukunft gegebenenfalls auf Sie zukommen könnten.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ist eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. So sollen unter anderem Informationsveranstaltungen stattfinden. Ebenso werden wir Sie regelmäßig auf unserer Homepage zum aktuellen Umsetzungsstand in Kenntnis setzen und über bevorstehende Termine informieren.
Bei Rückfragen melden Sie sich bei Herrn Eilhoff (eilhoff(@)badwimpfen.deoder 07063 53-146).
Nähere Informationen zum Thema Wärmewende und kommunale Wärmeplanung finden Sie darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) unter https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal.