Förderprogramm Streuobst
Prämie für Streuobstbaumschnitt – Aufruf zur Teilnahme am Förderprogramm
Das Land Baden-Württemberg hat das Förderprogramm „Baumschnitt (Streuobstförderung)“ erneut aufgesetzt, welches die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg zum Ziel hat. Somit soll auch der Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen gefördert werden.
Bereits zum dritten Mal bietet die Stadtverwaltung Bad Wimpfen auch für diese Förderperiode an, als Sammelantragsstellerin zu fungieren und ermöglicht somit allen Privatpersonen in Bad Wimpfen an dem Förderprogramm teilzunehmen.
Wie lang ist der Förderzeitraum und wann sind die Schnittzeiträume?
Der Förderzeitraum wurde im Vergleich zu den Vorjahren verkürzt und beträgt nun lediglich zwei Jahre. Der erste Schnittzeitraum ist vom 01.11.2026 – 15.04.2027, der zweite vom 01.11.2027 – 15.04.2028.
Was sind die Förderbedingungen?
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen
- in der freien Landschaft (d.h. nicht im Hausgarten)
- ab dem dritten Standjahr,
- wenn sie großkronig und starkwüchsig sind,
- in einem weiträumigen Abstand stehen und
- eine Stammhöhe von mind. 1,40 m haben (Stammhöhe = vom Boden bis zum ersten größeren Ast bzw. bis zum Beginn der Krone).
Jeder Baum muss im o.g. Förderzeitraum nur noch einmal fachgerecht geschnitten werden. Gefördert wird sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt als auch der Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.
Die Stadtverwaltung Bad Wimpfen kann nur eine Förderung für Bäume beantragen, die auf der Gemarkung Bad Wimpfen stehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt inkl. des Zuschusses der Stadt Bad Wimpfen pro Baumschnitt 25,00 € (18,00 € Förderung Land + 7,00 € Förderung Stadt), wobei jeder Baum im Förderzeitraum nur einmal gefördert werden kann, auch, wenn er mehr als einmal geschnitten wird.
Wann erhalte ich die Förderung?
Die Förderung wird jeweils Winter 2027 und Winter 2028 für die in der vorangegangenen Schnittsaison durchgeführten Schnittmaßnahmen ausgezahlt.
Bis wann und wie muss ich mich zum Förderprogramm anmelden?
Da der Förderantrag bis zum 15.06.2026 beim zuständigen Regierungspräsidium eingegangen sein muss, benötigt die Stadtverwaltung die Rückmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum 25.05.2026 (Ausschlussfrist). Hierfür ist je teilnehmende Person ein Formular auszufüllen, welches Sie auf der städtischen Homepage unter Leben & WohnenàUmwelt- & KlimaschutzàFörderprogramm Streuobstschnitt finden oder persönlich im Bauamt, Zimmer 23 des Rathauses, abholen können. Folgende Informationen werden benötigt:
- Auf welchem Grundstück stehen die Bäume (Angabe Flurstücknummer)?
- Für wie viele Bäume soll eine Förderung beantragt werden?
- In welcher Schnittsaison sollen wie viele Bäume geschnitten werden? -->Achtung: Mindestens 1/3 der jeweils beantragten Schnittmaßnahmen muss bis zum Ende des ersten Schnittzeitraums erfolgen!
Weitere wichtige Hinweise
- Der Sammelantrag kann durch die Stadtverwaltung nur gestellt werden, wenn für mindestens 100 Bäume eine Förderung beantragt wird. Die Teilnahme an dem Förderprogramm kann daher zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Stadtverwaltung nicht garantiert werden.
- Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).
- Die Förderung ist u.a. für abgestorbene Streuobstbäume oder solche, bei denen bereits jetzt absehbar ist, dass sie nicht über den gesamten Förderzeitraum erhalten bleiben, Streuobstbäume auf Flächen, die bereits anderweitig gefördert werden oder die zu Kompensations-, Ausgleichs- oder Ökokontomaßnahmen gemeldet sind, ausgeschlossen.
- Die Einhaltung der Förderkriterien wird vor Ort durch die untere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Heilbronn) kontrolliert und deren Mitarbeiter haben hierfür das Recht, die Grundstücke jederzeit zu betreten.
- Bei Nichteinhaltung der Förderkriterien erfolgt die Rückforderung bereits erhaltener Fördermittel.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Änderungen zu den ursprünglich gemachten Angaben sind der Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Weiteres Vorgehen
Nach dem 25.05.2026 werden wir die eingegangenen Anträge prüfen, zusammenfassen und bei Erreichen der Mindestanzahl an Bäumen den entsprechenden Förderantrag (PDF-Dokument, 119,92 KB, 20.04.2026) bis zum 15.06.2026 stellen. Dieser wird dann bis zum 31.10.2026 vom Regierungspräsidium bewilligt – Sie werden hierüber von uns schriftlich informiert, auch, falls keine Bewilligung erfolgen sollte. Es folgt dann die erste Schnittsaison, zu deren Ende wir bei Ihnen die Anzahl der getätigten Schnitte abfragen und auf dieser Grundlage den ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2027 beim Regierungspräsidium stellen. Die Fördermittel für diese Förderperiode werden dann voraussichtlich im Winterquartal 2027 von uns an Sie ausgezahlt.
Ansprechpartner
Soweit Sie noch Fragen zu dem Förderprogramm haben, steht Ihnen Frau Mildt unter 07063/ 53-144 oder mildt@badwimpfen.de gerne zur Verfügung.
