Frostgefahr für Wasserleitungen
icon.crdate30.10.2024
Schon im November kann in unseren Breiten erster gefährlicher Frost auftreten. Bedroht sind insbesondere wasserführende Leitungen in Außenwänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen...
Frostgefahr für Wasserleitungen
Schon im November kann in unseren Breiten erster gefährlicher Frost auftreten. Bedroht sind insbesondere wasserführende Leitungen in Außenwänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. in Abseiten, Dach- und Kellerräumen.
Besondere Beachtung verdienen wasserführende Anlagen, die während des Winters selten benutzt werden. Dazu zählen Leitungen und Armaturen in Ferien- und Wochenendhäusern oder in Garagen. Die sicherste Vorsorge ist hier das Entleeren aller wasserführenden Leitungen und Anlagenteile, wie Boiler, Durchlauferhitzer, Spülkästen und Heizkörper.
Bereits vor Eintritt der Frostperiode müssen Sie den Haupthahn vor dem Wasserzähler schließen und das Wasser an der tiefstgelegenen Stelle, beispielsweise im Keller, ablassen oder das Gebäude ausreichend beheizen.
Bei Wiederinbetriebnahme Haupthahn langsam öffnen, um etwaige Brüche durch Bewegung im Wasserzähler fest zu stellen.
Auch in bewohnten Räumen drohen Frostschäden. Denn all zu oft werden Schlafzimmer, Bad, Toiletten und Gästezimmer nicht ständig oder nicht ausreichend beheizt.
Lassen Sie in diesen Räumen die Heizung immer auf kleiner Stufe (Frostschutz) weiter laufen. Bei der Einstellung „Frostschutz“ schaltet das Thermostatventil automatisch die Heizung ein, sobald die Raumtemperatur 5°C unterschreitet. Das Wasser muss in den Rohren zirkulieren, damit es nicht gefriert.
Installieren Sie ggf. eine kleine Elektroheizung mit Thermostatsteuerung.
Wichtig ist, dass die im Betrieb befindliche Heizungsanlage regelmäßig gewartet wird. Um Störungen vorzubeugen, muss die Anlage durch eine Fachfirma jährlich gewartet werden.
Bei längerer Abwesenheit, z.B. Urlaub:
Prüfen Sie, ob die Brennstoffvorräte bis zu Ihrer Rückkehr reichen.
Sorgen Sie dafür, dass die Pumpen ständig laufen, damit das Heizungswasser ausreichend zirkulieren kann.
Stellen Sie sicher, dass die Thermostatventile geöffnet, bzw. auf „Frostschutz“ eingestellt sind.
Beauftragen Sie einen Bekannten oder Nachbarn, die Heizung täglich zu kontrollieren.
In der kalten Jahreszeit besteht die Gefahr, dass Bestandteile des Heizöls (Paraffine) durch Kälte ausflocken und die Ölfilter und die Brennerdüsen verstopfen. Die Folge: Heizungsausfall.
In diesem Fall sprechen Sie mit ihrem Heizungsbauer.
Was tun, wenn doch einmal eine Leitung eingefroren ist?
Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch Leitungen oder Anlagen einfrieren, so ist in vielen Fällen mit einfachen Mitteln ein gefahrloses Auftauen möglich. Hierzu eignen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten, Haartrockner oder Heizlüfter.
Stellen Sie während des Auftauens die Wasserzufuhr ab. Bei Wiederinbetriebnahme Haupthahn langsam öffnen, um etwaige Brüche durch Bewegung am Wasser festzustellen.
Auf keinen Fall sollten Sie Infrarotstrahler, Heißluftpistolen oder offenes Feuer (z.B. Kerzen, Lötlampen oder Schweißbrenner) zum Auftauen verwenden. Mit diesen Mitteln beschädigen Sie nicht nur die Leitung, sondern riskieren auch einen Brandschaden. Am besten ist es, eine Fachfirma zu rufen. Jeder Installateur kann mit eingefrorenen Leitungen umgehen und bekommt sie meist ohne größeren Schaden wieder frei.
Der Rohrbruch ist da – was ist zu tun?
Das Ausmaß eines frostbedingten Leitungswasserschadens hängt entscheidend davon ab, ob sofort die richtigen Schadenminderungs- und Notmaßnahmen eingeleitet werden.
Wasserzufuhr absperren.
Stromzufuhr für gefährdete Elektroinstallationen und –geräte unterbrechen.
Wasser aufwischen oder – falls notwendig – hilfeleistende Stellen, z.B. Feuerwehr, zum Abpumpen rufen.
Hausratgegenstände aus dem Gefahrenbereich entfernen oder vor weiterer Nässeeinwirkung schützen.
Versicherer benachrichtigen.
Durchfeuchtete Räume und Gebäudeteile (Fußböden, Wände und Decken) gut belüften.
Durchnässte Hausratgegenstände wie Textilien, Polstermöbel, Teppiche usw. trocknen.
Achtung: Durchnässte Orientteppiche nicht rollen oder aufhängen.
Vermieter, Verwalter oder Haumeister verständigen.
Reparaturen nur in Abstimmung mit dem Versicherer ausführen lassen.
Weitere Merkblätter zur Schadenverhütung VdS 370 „Leitungswasserschäden“, VdS 2274 „Wasserschäden durch Wasch- und Geschirrspülmaschinen“ erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
Bad Wimpfen, den 30.Oktober 2024