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Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen in den Bereichen der denkmalgeschützten Gesamtanlagen der „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ und „Bad Wimpfen im Tal“ Informationen für alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Bereich dieser d
Erstelldatum26.08.2026
Die Stadtverwaltung hat erfahren, dass derzeit (u.a. von bundesweit agierenden Unternehmen) Postwurfsendungen mit Werbung für Photovoltaikanlagen in Bad Wimpfen verteilt werden. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, nachstehend über die gültigen Regelungen zur eingeschränkten Zulässigkeit von PV-Anlagen in den denkmalgeschützten Gesamtanlagen „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ und „Bad Wimpfen im Tal“ zu informieren. In allen anderen Bereichen von Bad Wimpfen ist die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden -sofern diese nicht denkmalgeschützt sind - zulässig und genehmigungsfrei.
Denkmalgeschützte Gesamtanlage „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“
Bereits im November 2023 hat sich der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen für den Bereich der denkmalgeschützten Altstadt „Am Berg“ dafür entschieden, aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage, die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen mit besonderem Augenmaß anzugehen.
Aufgrund dessen sind auf den Dächern der Gebäude in der Altstadt Solar- und Photovoltaikanlagen in Modulbauweise nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die in Ihrer Gestaltung (Farbe, Formgebung) den Anforderungen des Denkmalschutzes wie z.B. denkmalgerechte Solarziegel, entsprechen.
Denkmalgeschützte Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“
Im Februar 2024 hat der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen das Solarkataster für die denkmalgeschützte Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“ beschlossen.
Was ist ein Solarkataster und wie wirkt sich das auf die Zulassung von Solar- und Photovoltaikanlagen in der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Bad Wimpfen im Tal“ aus?
Das Solarkataster ist ein Planungsinstrument zur Steuerung der Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, bei welchem die Belange des Klimaschutzes und die Belange des Denkmalschutzes abgewogen und berücksichtigt wurden.
Das Solarkataster wurde durch die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet und anhand einer Planübersicht der Bereich der denkmalgeschützten Gesamtanlage im Tal in verschiedene Zonen eingeteilt.
Kurz zusammengefasst sind die verschiedenen Bereiche wie folgt abgegrenzt:
1. Stadtbausteine sind der Bereich der Ritterstiftskirche mit angrenzenden Konvent- und Stiftsgebäuden sowie die Stadtmauer
In der Regel sind hier Solar- und Photovoltaikanlagen ausgeschlossen.
2. Kernzonen sind die Bereiche des Lindenplatzes, die Stiftsgasse und die komplette Corneliastraße mit den westlichen und östlichen Stadteingängen
Entlang der Kernzonen dürfen auf den von der jeweiligen Straßenseite sichtbarenDachflächen Solar- und Photovoltaikanlagen ausschließlich nur in Form von Anlagen, die in ihrer Gestaltung den Anforderungen des Denkmalschutzes (Form, Farbgebung) in besonderem Maße entsprechen z.B. denkmalgerechte Solarziegel errichtet werden.
3.Auf allen anderen Dachflächen, die von den Kernzonen und der Corneliastraße nicht einsehbar sind, sind Solar- und Photovoltaikanlagen auch in Modulbauweise schwarz/matt zugelassen. Dies gilt für den Bereich östlich des Areals Stiftsgasse und nördlich der Corneliastraße 23-59 mit den Seitengassen Apostelgasse, Brunnengasse, Fischergasse, Neckarhof, Schmiedgasse und Uferweg sowie für eine Bebauung in zweiter Reihe der Corneliastraße.
Genehmigungspflicht für alle Solar- und Photovoltaikanlagen in den denkmalgeschützten Gesamtanlagen
Für alle Solar- und Photovoltaikanlagen in beiden denkmalgeschützten Gesamtanlagen „Bad Wimpfen Im Tal“ und „Altstadt Bad Wimpfen am Berg“ ist vor Bestellung und Montage ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungbei der Stadtverwaltung - Amt für Bauen und Umwelt - einzureichen. Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen ist das Landratsamt Heilbronn - untere Denkmalbehörde - zuständig.
Ihre Fragen rund um die Zulässigkeit von Solar- und Photovoltaikanlagen in den beiden denkmalgeschützten Gesamtanlagen sowie zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Mildt - Amt für Bauen und Umwelt - Tel. 07063/ 53 144 oder per E-Mail: mildt(@)badwimpfen.de