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Information zu TFA im Wasser
icon.crdate11.04.2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Mittwoch erschien in der Wochenzeitung KONTEXT ein Artikel, in dem die TFAKontamination einer Quelle in Bad Wimpfen angesprochen wird. Bei dieser wurde ein erhöhter TFA-Wert festgestellt (319 μg/Liter). Dieser Artikel führt leider seitdem zu einer zunehmenden Verunsicherung innerhalb der Bürgerschaft bezüglich der Trinkwassersituation.
Information / FAQ der Stadtverwaltung zum Bericht über TFA im Wasser in der Wochenzeitung „Kontext“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Mittwoch erschien in der Wochenzeitung KONTEXT ein Artikel, in dem die TFAKontamination einer Quelle in Bad Wimpfen angesprochen wird. Bei dieser wurde ein erhöhter TFA-Wert festgestellt (319 μg/Liter). Dieser Artikel führt leider seitdem zu einer zunehmenden Verunsicherung innerhalb der Bürgerschaft bezüglich der Trinkwassersituation. Mit den folgenden Informationen / FAQ möchte ich Ihnen die aktuellen Fakten darlegen:
1. Darf ich mein Trink-/Leitungswasser weiterhin nutzen?
Ja. Das Trink-/Leitungswasser der Stadt Bad Wimpfen entspricht in allen Werten den Vorgaben der aktuell geltenden Trinkwasserverordnung. TFA werden im Rahmen der Trinkwasserverordnung grundsätzlich nicht gemessen bzw. beprobt.
Die Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Wimpfen erfolgt zu ca. 80% über die Bodenseewasserversorgung und zu ca. 20% über die Eigenwasserversorgung aus eigenen Quellen auf Bad Wimpfener Gemarkung.
Der TFA-Messwert für Trinkwasser aus dem Bodensee ist bekannt und beträgt 0,28 μg/l (https://www.bodensee-wasserversorgung.de/trinkwasser/verbraucherfragen.html, abgerufen am 10.04.2025, 16:10 Uhr) und liegt somit unter dem zulässigen Trinkwasserleitwert von 60 μg/l (siehe Frage 5).
Der TFA-Messwert unserer eigenen Trinkwasserquellen ist nicht bekannt, da dieser Wert wie bereits erwähnt im Rahmen der Trinkwasserverordnung grundsätzlich nicht erhoben wird. Eine Beprobung unserer eigenen Trinkwasserquellen auf TFA durch das zuständige Gesundheitsamt steht am 14.04.2025 an. Unsere eigenen Trinkwasserquellen liegen in einer Wasserschutzzone und über 2,5 km bzw. 3,5 km entfernt von der betroffenen Quelle.
2. Wurde Wasser aus der betroffenen Quelle auch in das Trinkwassersystem von Bad
Wimpfen eingeleitet?
Nein. Das Wasser der betroffenen Quelle wurde ausschließlich für die Eigenwasserversorgung eines einzelnen Wohnhauses genutzt. Das Wasser wird nicht für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bad Wimpfen verwendet. Der Betroffene wurde unverzüglich informiert und die Nutzung des Wassers aus dieser Quelle untersagt. Die Wasserversorgung des Betroffenen ist sichergestellt.
3. Seit wann weiß die Stadtverwaltung von der erhöhten Belastung dieser einen Quelle?
Am 03.02.2025 hat das Gesundheitsamt eine Beprobung der betroffenen Anlagen zur
Trinkwasserversorgung veranlasst. Am 10.02.2025 wurde das Gesundheitsamt telefonisch
vorab über die Analyseergebnisse der betroffenen Quelle informiert. Am 14.02.2025 wurde
die Stadtverwaltung Bad Wimpfen informiert.
4. Was bedeutet TFA überhaupt?
TFA steht für Trifluoressigsäure (Trifluoracetat). Es handelt sich um eine persistente (sehr langlebige) chemische Verbindung, die schwer abbaubar ist und sich in der Umwelt, insbesondere im Wasser, anreichern kann. TFA entsteht unter anderem als Abbauprodukt von bestimmten Industriechemikalien, insbesondere fluorierten Verbindungen wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen).
5. Gibt es gesetzliche Grenzwerte für TFA im Trinkwasser? Falls ja, wie weit überschreitet das Wasser dieser Quelle diese?
Es gibt keine gesetzlichen Trinkwassergrenzwerte für TFA in Deutschland.
In der offiziellen Empfehlung des Bundesumweltamts werden zwei Werte benannt:
1. Trinkwasserleitwert = 60 μg/ Liter (Bedeutung: Unterhalb des Trinkwasserleitwertes kann laut Bundesumweltamt eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden)
2. Ab einem Wert von 10 μg/ Liter werden minimierende Maßnahmen empfohlen. Ziel ist es der Überschreitung des Trinkwasserleitwertes vorzubeugen.
6. Wie wird die Ursache für die Kontamination geklärt?
Das weitere Vorgehen wird zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Heilbronn abgestimmt. Dabei werden die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) und das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) beteiligt.
7. Ist eine Bürgerinformation über den bisherigen Sachstand geplant?
Das zuständige Landratsamt Heilbronn hat den Nutzer der betroffenen Eigenwasserversorgungsanlage nach Vorlage der Trinkwasseranalysen informiert. Weiterhin steht das Landratsamt im Austausch mit der Gemeinde Untereisesheim und der Stadt Bad Wimpfen. Die beteiligten Behörden befinden sich in enger Abstimmung, um die Ursachen zu ermitteln. Die involvierten Behörden beobachten die Lage weiterhin und haben etwaige Betroffene informiert. Sollte sich die Lage ändern und es wäre eine breitere Öffentlichkeit betroffen, würde eine Informationsveranstaltung angesetzt werden.
Andreas Zaffran
Bürgermeister
