Starkregenereignisse
icon.crdate22.05.2024
Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde oder mehr als 35 Millimeter in sechs Stunden, welche meist lokal begrenzt sind.
Starkregenereignisse
Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde (dem entspricht 25 Liter pro m² in der Stunde) oder mehr als 35 Millimeter in sechs Stunden, welche meist lokal begrenzt sind. Starkregen entsteht häufig beim Abregnen massiver Gewitterwolken.
Als Folge von Starkregen können, völlig unabhängig von vorhandenen Gewässern, Sturzfluten entstehen, wenn das Wasser nicht schnell genug im Erdreich versickern oder über ein Kanalsystem abgeführt werden kann. Es bilden sich schlagartig oberirdische Wasserstraßen bis hin zu ganzen Seen. Eine Sturzflut stellt die weitaus größte Gefährdung im Rahmen eines Starkregenereignisses dar.
Mögliche Gefahren
Sturzfluten können überall in Deutschland auftreten, unabhängig davon, ob Bäche oder andere fließende Gewässer in der Nähe sind. Bereits leichtere Hanglagen begünstigen ein Zuströmen herabstürzender Wassermassen auf Gebäude. In Mulden und Unterführungen kann sich der Niederschlag bei wolkenbruchartigen Regenfällen sammeln und der Wasserstand dort schnell steigen.
Die Entwässerungskanäle in den Straßen für solche Sturzfluten auszubauen ist weder wirtschaftlich noch technisch möglich. Deshalb können die Regenmassen nur zum Teil über das Kanalsystem abgeführt werden.
Die Überlastung der Kanalisation führt zum einen zu Rückstau im Kanal und daher bei fehlender Rückstausicherung im Gebäude zur Überflutung von Kellerräumen. Gleichzeitig kann ein Wasseraufstau auf den Straßen dazu führen, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt. In diesem Fall spricht man von einer Überflutung von außen. Beide Ereignisse, Rückstau und Überflutung von außen, können hohe Schäden an Gebäuden und am Hausrat verursachen.
Die Verantwortung liegt dann jedoch bei den Grundstückseigentümer*innen. Sie sind verpflichtet, das Haus nach den geltenden Vorschriften abzusichern.
Fehlen die vorgeschriebenen Sicherungen, sind Sie für die daraus resultierenden Schäden allein verantwortlich. Die Versicherungen können evtl. die Schadensregulierung einschränken oder ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den Regeln der Technik entspricht. Auch wenn es auf Ihrem Grundstück bisher noch nie zu einem Rückstau oder zu einer Überflutung gekommen ist, sollten Sie nicht darauf vertrauen, dass dies auch für alle Zukunft so bleibt. Mangelnde Vorsorge muss oft teuer bezahlt werden.
Wir möchte daher Hauseigentümer*innen, Planungsbüros und Bauwillige auf die Gefahren aufmerksam machen und Anregungen geben, wie man sich gegen Keller- und Gebäudeüberschwemmungen schützen kann und Sie hierzu auf verschiedene Downloads und Links zu den Themen Starkregen und Hochwasser unter www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/hochwasserschutz/starkregenrisiko auf unserer Homepage hinweisen. Dort finden Sie neben den Hochwassergefahrenkarten und Starkregenrisikokarten für Bad Wimpfen viel Informatives zur Vorsorge, zum Schutz und auch zum richtigen Verhalten bei Unwetterereignissen.
Sollten Sie hierzu oder darüber hinaus noch Fragen haben, so stehen Ihnen unser Ordnungsamt, Herr Großkopf (Tel. 07063/53123, E-Mail: grosskopf@badwimpfen.de) sowie das Amt für Bauen und Umwelt, Herr Eilhoff (Tel. 07063/53146, E-Mail: eilhoff@badwimpfen.de) gerne zur Verfügung.
Andreas Zaffran, Bürgermeister