Erneute Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bad Wimpfen 2023/2024 (Runde 4) mit Beteiligung der Öffentlichkeit
icon.crdate27.03.2024
In Bezug auf den Umgebungslärm sind Politik und Verwaltung gefordert, vorhandene Lärmbelastungen zu senken, zukünftige Lärmbelastungen zu vermeiden und ruhige Gebiete vor Verlärmung zu schützen...
Erneute Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bad Wimpfen 2023/2024 (Runde 4) mit Beteiligung der Öffentlichkeit
In Bezug auf den Umgebungslärm sind Politik und Verwaltung gefordert, vorhandene Lärmbelastungen zu senken, zukünftige Lärmbelastungen zu vermeiden und ruhige Gebiete vor Verlärmung zu schützen. Diese Handlungsziele sollen mit Hilfe der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung erreicht werden. Rechtliche Grundlage ist die sogenannte EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), welche durch § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetztes in nationales Recht umsetzt wird.
Umgebungslärm bezeichnet in diesem Zusammenhang belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört auch Lärm von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie von Industrie- und Gewerbebetrieben. Maßgebende Lärmquellen in Bad Wimpfen sind die Hauptverkehrsstraßen.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung bildet die Lärmkartierung (Lärmkarten und Belastungsstatistiken), welche in Baden-Württemberg durch die Landeanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erarbeitet werden. Für die anschließende Lärmaktionsplanung (Aktions- und Maßnahmenpläne) sind im Wesentlichen die Städte und Gemeinden zuständig.
Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind turnusgemäß mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Erstmals wurden im Jahr 2007 landesweit Lärmkarten in reduziertem Umfang (Stufe 1: bei Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr) erstellt. Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Lärmkartierung alle fünf Jahre mit dem vollen Kartierungsumfang (Stufe 2: bei Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr).
Runde 1 Lärmkartierung 2007 / Lärmaktionsplanung 2008
Runde 2 Lärmkartierung 2012 / Lärmaktionsplanung 2013
Die Stadt Bad Wimpfen hat im ihrem Lärmaktionsplan vom 26.01.2012 die beiden Stufen I und II gemeinsam bearbeitet, die Lärmbelastungen herausgestellt, entsprechende Lärmschutzmaßnahmen aufgezeigt und in den Folgejahren mit der Planung bzw. Umsetzung der Lärmschutzmaßnahen begonnen.
Runde 3 Lärmkartierung 2017 / Lärmaktionsplanung 2018
Im Jahr 2017 erfolgte die erste turnusgemäße Überprüfung (Runde 3) des Lärmaktionsplanes. Gegenüber den Runden 1 und 2 ergab sich daraus kein Bedarf für eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes. Die bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen wurden aufgezeigt und die noch verbleibenden Lärmschutzmaßnahmen zur weiteren Umsetzung empfohlen.
Da die Ergebnisse der Lärmkartierung der Runde 3 durch die LUBW erst Ende 2018 veröffentlicht wurden, wurde im Jahr 2019 die in 2017 vorgenommene turnusgemäße Überprüfung (Runde 3) nochmals überprüft. Im Ergebnis wurde auch hier kein Bedarf für eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes abgeleitet.
Runde 4 Lärmkartierung 2022 / Lärmaktionsplanung 2023
Im Jahr 2022 soll nun die zweite turnusgemäße Überprüfung (Runde 4) durchgeführt werden. Dazu werden die Veränderungen der bisherigen Grundlagendaten für die Lärmaktionsplanung herausgearbeitet und weitere, bereits umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen aufgezeigt.
Runde 4 Erneute Überprüfung der Lärmaktionsplanung 2023/2024
Die zweite turnusgemäße Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Bad Wimpfen hat ergeben, dass eine Überarbeitung des bestehenden Plans weiterhin nicht notwendig ist. Das Ergebnis der Überprüfung wird im Bericht zum Lärmaktionsplan dokumentiert und im Entwurf vom 21.03.2024 öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplansliegt in der Zeit vom Montag, den 08. April 2024 bis Mittwoch, den 08. Mai 2024 - je einschließlich - im Foyer des Rathauses der Stadt Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74026 Bad Wimpfen, öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/laermaktionsplan eingesehen werden.
Ansprechpartnerin ist Frau Sonntag, Amt für Bauen und Umweltschutz, Telefon 07063 / 53-144, Mail: sonntag(@)badwimpfen.de.
Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich den 08. Mai 2024 schriftlich vorgebracht werden.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend ausgewertet, in den gemeindlichen Gremien beraten und zusammenfassend in der Endfassung der Meldeunterlagen dokumentiert.
Die Endfassung der zweiten turnusgemäßen Überprüfung des Lärmaktionsplanes (Meldeunterlagen)wird nach Verabschiedung im Gemeinderat an die LUBW zur Berichterstattung weitergeleitet und auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen veröffentlicht.
Bad Wimpfen, den 30.03.2024
gez. Angelberger
Stellvertretender Bürgermeister