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Aufhebung der Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bad Wimpfen vom 24.6.2025
Erstelldatum31.07.2026
§ 1 Die Benutzungsordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bad Wimpfen vom 24.6.2025 wird zum 31.8.2026 außer Kraft gesetzt. Bad Wimpfen,
§ 1
Die Benutzungsordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bad Wimpfen vom 24.6.2025 wird zum 31.8.2026 außer Kraft gesetzt.
Bad Wimpfen, 23.7.2026
Bernd Angelberger, stellv. Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.