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Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren „Teiländerung Südlich der Rappenauer Straße – Verwaltungszentrale Lidl Deutschland“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplans sowie Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 23.7.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Teiländerung Südlich der Rappenauer Straße – Verwaltungszentrale Lidl Deutschland“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 1,2 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Wimpfen im Gewann Mäuerlesäcker südlich der Rappenauer Straße (Teilbereich des bestehenden Areals der Verwaltungszentrale Lidl Deutschland) und ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans.
2. Erfordernis, Ziel und Zwecke der Planung
Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG beabsichtigt den Standort der Verwaltungszentrale in Bad Wimpfen strategisch um ein Sport-Leistungszentrum, u.a. für den Sitz der Tour de France Radsportmannschaft Lidl TREK, funktional zu erweitern und zu ergänzen. Für diese funktionale Erweiterung ist für Teilbereiche der bestehenden Verwaltungsgebäude eine planungs- und baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich, um künftig Sportler aus dem Leistungssportbereich – insbesondere aus dem Radsport, Handball und Skisport – optimal zu betreuen. Die zukünftig geplanten Nutzungen sind durch den aktuell gültigen rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Südlich der Rappenauer Straße – 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“ vom 4.4.2017/25.7.2017 (i.K.g. am 13.10.2017) nicht abgedeckt und damit aktuell nicht zulässig.
Um die untergeordneten Einrichtungen und baulichen Anlagen für ein Sport-Leistungszentrum unterzubringen, ist daher eine Bebauungsplanänderung in Teilbereichen notwendig. Die Art der baulichen Nutzung wird in ein Sonstiges Sondergebiet „Verwaltungszentrale und Sport-Leistungszentrum“ geändert. Die übrigen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Südlich der Rappenauer Straße – 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“ vom 4.4.2027/25.7.2017 (in Kraft getreten am 13.10.2017) gelten unvermindert weiter.
3. Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung/Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat in derselben öffentlichen Sitzung am 23.7.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Teiländerung Südlich der Rappenauer Straße – Verwaltungszentrale Lidl Deutschland“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 23.7.2026 und die Begründung sowie die Anlagen zum Bebauungsplan, als auch der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung werden im Zeitraum von Montag, 27.7.2026 bis einschließlich Montag, 7.9.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen unter dem Link
https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in dieser Zeit im Rathaus Bad Wimpfen, Markplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer des Erdgeschosses während der üblichen Öffnungszeiten Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Innerhalb des Veröffentlichungs- und Auslegungszeitraums können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Bad Wimpfen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung(@)badwimpfen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Bad Wimpfen, Markplatz 1, 74206 Bad Wimpfen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls unter dem oben genannten Link veröffentlicht.
Bad Wimpfen, 24.7.2026
Angelberger, stv. Bürgermeister

