Leistungen: Bad Wimpfen

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Ellenbogen 8
91056 Erlangen
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Telefonnummer: +49 157 57 00 00 59
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Feratel - booking & more
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
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feratel media technologies AGMaria-Theresien-Strasse 8 A-6020 Innsbruck Tirol, Austria
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung; individueller Sanierungsfahrplan)

Das Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Nießbrauchberechtigte sowie
  • Pächterinnen und Pächter und
  • Mieterinnen und Mieter.

Gefördert werden die Beratungskosten in Höhe von 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars:

  • maximal EUR 1.300 bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und
  • maximal EUR 1.700 bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten

Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einen Bonus in Höhe von EUR 500,00, wenn die Beratungsergebnisse in einem besonderen Termin (zum Beispiel bei einer Beiratssitzung oder einer Wohnungseigentümerversammlung) präsentiert werden.

Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Diese oder dieser beantragt die Mittel selbst. Die Energieberaterin oder der Energieberater bekommt die Energieberatungsförderung vom BAFA ausgezahlt und stellt Ihnen eine um den Förderbetrag gekürzte Rechnung aus.

Die Beratungsergebnisse müssen von der Energieberaterin oder vom Energieberater in einem Energieberatungsbericht, vorzugsweise einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), dargestellt werden. Diesen händigen sie oder er Ihnen aus und erläutern ihn.
Die Förderung erfolgt nach den Regelungen der De-minimis-Verordnung, wenn Eigentümer des Wohngebäudes ein Unternehmen im Sinne der Empfehlung, betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, sind.

Verfahrensablauf

Sie beauftragen eine zugelassene Energieberaterin/einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude.

  • Die Energieberaterin oder der Energieberater stellt dann über das Onlineportal des BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
    • Um den Antrag online zu stellen, muss sich die Energieberaterin oder der Energieberater mit ihrem/seinem Nutzerkonto anmelden.
    • Falls die Energieberaterin oder der Energieberater noch kein Nutzerkonto har, muss sie/er sich beim BAFA registrieren („Berater-Anerkennung“)
  • Die Energieberaterin oder der Energieberater hat nun maximal 9 Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern.
  • Für die Beratungsleistung stellt Ihnen die Energieberaterin oder der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
  • Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und die Energieberaterin oder der Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt die Energieberaterin oder der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor.
  • Zuletzt wird der Zuschuss an die Energieberaterin oder den Energieberater ausgezahlt.

Fristen

  • Die Energieberatung muss nach maximal 9 Monaten (Bewilligungszeitraum) abgeschlossen sein. Bei einer zusätzlichen Erläuterung des Energieberatungsberichts gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften oder Beiräten beträgt der Bewilligungszeitraum maximal 2 Jahre.
  • Die vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes im BAFA vorliegen.

Unterlagen

  • Daten zur beratenen Person
  • Daten zum Beratungsobjekt
  • Nach Durchführung der Energieberatung ist der Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser besteht insbesondere aus
    • der Rechnung der Energieberaterin oder des Energieberaters,
    • dem Nachweis der Zahlung des Eigenanteils durch die beratene Person,
    • dem Energieberatungsbericht sowie
    • der unterschriebenen Verwendungsnachweiserklärung

Kosten

Es fallen keine Kosten bei der Antragsstellung für Sie an.

Bearbeitungsdauer

  • Die Antragsbearbeitung beträgt maximal 1 Woche
  • Die Bearbeitung von Verwendungsnachweisunterlagen beträgt in der Regel 4 Wochen

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Freigabevermerk

13.04.2023 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie