Leistungen: Bad Wimpfen

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Eveeno
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eveeno

Ellenbogen 8
91056 Erlangen
Deutschland

Telefonnummer: +49 157 57 00 00 59
info(@)eveeno.de

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support@eveeno.de

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Feratel - booking & more
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
Verarbeitungsunternehmen
feratel media technologies AGMaria-Theresien-Strasse 8 A-6020 Innsbruck Tirol, Austria
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Datenempfänger
  • feratel media technologies AG
 
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden

Sie möchten technische Änderungen an Ihrem Kraftfahrzeug oder einem Anhänger vornehmen?
Dadurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Sie müssen nachweisen, dass die technischen Änderungen den Vorschriften entsprechen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.

Erkundigen Sie sich vor dem Ein- oder Umbau, ob

  • die Betriebserlaubnis dadurch beeinträchtigt wird oder
  • die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist und Sie ein positives Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis erhalten können.

Tipp: Wenden Sie sich mit diesen Fragen an amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder an Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure einer Überwachungsorganisation.

Bestimmte technische Änderungen müssen Sie von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP) begutachten lassen. Im Anschluss daran müssen Sie diese Änderungen der Zulassungsbehörde so schnell wie möglich mitteilen. Darunter fallen etwa:

  • Änderungen der Fahrzeugklasse oder der Fahrzeug- und Aufbauart
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Achtung: Klären Sie vorher ab, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die technischen Änderungen der zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teileherstellers
  • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht

Kosten

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

Hinweis: Die Kosten für die technische Abnahme und Sachverständigengutachten sind darin nicht enthalten. Erkundigen Sie sich vorher direkt bei der jeweiligen Organisation.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg