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Ellenbogen 8
91056 Erlangen
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Telefonnummer: +49 157 57 00 00 59
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Feratel - booking & more
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
Verarbeitungsunternehmen
feratel media technologies AGMaria-Theresien-Strasse 8 A-6020 Innsbruck Tirol, Austria
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen

Wenn Sie kein Bodenseeschifferpatent, aber ein anderes Schifferpatent eines Bodenseeanrainerstaates besitzen, können Sie zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten.
Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

  • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
  • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

Verfahrensablauf

Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

Beantragung beim

Fristen

rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

Unterlagen

gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

Kosten

  • Landratsamt Bodenseekreis: EUR 24,00
    Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen.
  • Landratsamt Konstanz: EUR 24,00
    Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
  • Landratsamt Lindau: EUR 12,50
    Sie erhalten eine Kostenrechnung. Bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt können Sie bar bezahlen.

Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

Sonstiges

s.o.

Zuständigkeit

für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:

  • das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
  • das Landratsamt Konstanz
  • das Landratsamt Lindau

Vertiefende Informationen

Auf den Internetseiten der zuständigen Landratsämter finden Sie weitere Informationen zum:

  • Ferienpatent des Landratsamts Bodenseekreis
  • Urlauberpatent des Landratsamts Konstanz

Freigabevermerk

Stand: 17.03.2023

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr