Leistungen: Bad Wimpfen

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Ellenbogen 8
91056 Erlangen
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Telefonnummer: +49 157 57 00 00 59
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Feratel - booking & more
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
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feratel media technologies AGMaria-Theresien-Strasse 8 A-6020 Innsbruck Tirol, Austria
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Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und bestimmte ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie meistens Zuzahlungen leisten bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze.
Haben Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Tipp: Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten vieler Krankenkassen. Für viele Arzneimittel müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

Höhe:

  • Pro Familie 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Zu diesem Familieneinkommen gehören alle finanziellen Einnahmen der versicherten Person und der im gemeinsamen Haushalt lebenden mitversicherten Familienangehörigen. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein.

  • Schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung: 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Grenze gilt auch für Ihre familienversicherten Angehörigen. Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzliche Kriterien erfüllt sind.

Die auf ein Prozent reduzierte Belastungsgrenze erhalten Sie als chronisch kranke Person nur, wenn Sie der Krankenkasse eine vom Arzt ausgestellte Chronikerbescheinigung vorlegen.

  • Kinder unter 18 Jahren: keine Zuzahlungen. Ausnahme: Fahrkosten.

Tipp: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Belegen Sie mit Quittungen, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.

Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung , die Sie aufbewahren sollten. Das gilt auch für die Quittungen Ihrer mitversicherten Familienangehörigen.

Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsbescheid aus.

Hinweis: Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits zu viele Zuzahlungen geleistet, bekommen Sie den Mehrbetrag von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung können Sie auch noch im Folgejahr beantragen.

Fristen

Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse.

Unterlagen

  • für die Freistellung von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres: Quittungen über geleistete Zuzahlungen
  • Einkommensnachweise
  • bei chronischer Krankheit: ärztliche Bescheinigung oder "Chronikerbescheinigung"

Kosten

Der Verwaltungsakt ist kostenfrei.

Sonstiges

Eine Besonderheit gibt es beim Zahnersatz: Bei einem niedrigen Einkommen kann Ihre Krankenkasse nach Vorlage des Heil- und Kostenplans einen zusätzlichen Betrag gewähren. Der Kostenanteil der Krankenkasse ist auf den doppelten Festzuschuss begrenzt.

Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor mit der zahnärztlichen Behandlung begonnen wird. Den Heil- und Kostenplan erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ebenfalls vor Beginn der Behandlung.

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

29.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg