Leistungen: Bad Wimpfen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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eveeno

Ellenbogen 8
91056 Erlangen
Deutschland

Telefonnummer: +49 157 57 00 00 59
info(@)eveeno.de

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Feratel - booking & more
Es handelt sich um einen Dienstleistungsanbieter, der in der Reise- und Tourismusbranche tätig ist.
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feratel media technologies AGMaria-Theresien-Strasse 8 A-6020 Innsbruck Tirol, Austria
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Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen

Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:

  • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

Voraussetzungen

Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.

Gefördert werden interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:

  1. Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  2. Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  3. Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  4. Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  5. Ein Land-/Stadtkreis und mindestens eine große Kreisstadt schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
  • Der Eigenanteil des Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des Zusammenschlusses aufgeteilt.
  • Die (Höchst-)Anzahl der kommunalen Partner des Zusammenschlusses orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
  • Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss gefördert werden.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
  • Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
  • Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
  • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
  • Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
  • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).

Fristen

Keine

Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5 bis 10 Kalendertage

Sonstiges

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

Zuständigkeit

Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg

Freigabevermerk

16.06.2023

Städtetag Baden-Württemberg