Amtsblatt "Wimpfener Heimatbote": Bad Wimpfen

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Amtsblatt "Wimpfener Heimatbote"

Bebauungsplanverfahren „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“

icon.crdate12.06.2026

als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Verfahren einer Satzung über örtliche

als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Verfahren einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan in Bad Wimpfen

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften durch Veröffentlichung im Internet und durch zusätzliche öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 27.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren sind gegeben.

Der Geltungsbereich des Plangebiets mit einer Gesamtfläche von ca. 0,4 ha umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 5910/1 mit Betriebsflächen der dort ansässigen Mühle, eine anteilige Fläche des Flurstücks Nr. 5908, derzeit städtischer asphaltierter Feldweg und zudem geringflächige Randbereiche der Flurstücke Nr. 5884, 5886 und 5887 zur Anpassung der Betriebsfläche an die Höhensituation. Das Plangebiet befindet sich im Industrie- und Gewerbegebiet Wimpfen im Tal zwischen der Heilbronner Straße (L 1100) im Osten und dem Neckar im Westen sowie angrenzend an die landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücke FlSt.-Nr. 5886, 5887, 5888 und 5889 im Süden und an bestehende Betriebsgebäude im Norden und ist dem abgedruckten Abgrenzungsplan zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil (Planzeichnung) des Entwurfs des Bebauungsplans.

Abb: Abgrenzungsplan des Plangebiets ohne Maßstab Stand 27.11.2025

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Bekanntmachung vom 12.12.2025 durch Veröffentlichung des Planentwurfstands vom 27.11.2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen und durch zusätzliche Planauslage im Rathaus sowie Anschreiben der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Frist vom 15.12.2025 bis 23.1.2026.

Der Gemeinderat hat daraufhin in öffentlicher Sitzung am 21.5.2026 über die im Rahmen der Beteiligung erfolgten Stellungnahmen beraten und eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange i.S. des § 1 Abs. 7 BauGB getroffen, die zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs führen.

Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung den geänderten Bebauungsplanentwurf „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“ und den geänderten Entwurf einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des geänderten Bebauungsplanentwurfs und des geänderten Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften im Internet und der erneuten zusätzlichen öffentlichen Auslegung.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 27.11.2025/21.5.2026, jeweils mit Begründung vom 27.11.2025/ 21.5.2026, in welcher die Umweltbelange dargestellt und abgearbeitet werden, sowie den Anlagen zum Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften und die nach Einschätzung der Stadt weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden, wie auch der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, im Zeitraum von Dienstag, 16.6.2026 bis Freitag, 17.7.2026 je einschließlich im Internet auf der Homepage der Stadt unter https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in dieser Zeit im Rathaus Bad Wimpfen, Markplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer des Erdgeschosses während der üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Innerhalb des Veröffentlichungs- und Auslegungszeitraums können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Bad Wimpfen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme nur in Bezug auf die Änderung und Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird; die Änderung und Ergänzung, zu denen Gelegenheit zur Stellungnahme besteht, sind in den Unterlagen hervorgehoben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung(@)badwimpfen.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Bad Wimpfen, Markplatz 1, 74206 Bad Wimpfen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt:
Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen:

  1. Stadt Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn, Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“, vom 27.11.2025/21.5.2026, Studio Stadtlandschaften, Stuttgart
  2. Stadt Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn, Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan vom 27.11.2025/21.5.2026, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Studio Stadtlandschaften, Stuttgart
  3. Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung zur Erweiterung Silos Frießinger Mühle im Gebiet der Stadt Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn vom März 2025, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm
  4. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung Silos Frießinger Mühle im Gebiet der Stadt Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn vom Oktober 2025, Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm
  5. Stellungnahme zum Retentionsraumausgleich nach WHG § 78 im Zusammenhang der Baumaßnahmen der Frießinger Mühle GmbH und dafür erforderliche zusätzliche Stützwände und Geländeauffüllungen vom 9.7.2025 der Wald + Corbe Consulting GmbH, Hügelsheim


    Durch die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen:
  6. Landratsamt Heilbronn, Stellungnahme vom 23.1.2026 zu Natur- und Artenschutz, zum Landschaftsbild, zum Gewässer- und Hochwasserschutz, zum Grundwasser und Bodenschutz;
  7. Landratsamt Heilbronn, Stellungnahme vom 23.1.2026 konkretisierend zum Artenschutz – Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. § 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zwischen der Stadt Bad Wimpfen und dem Landratsamt Heilbronn, Untere Naturschutzbehörde, wegen der Durchführung einer planexternen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Mühle-Leimengruben/Tal – 1. Änderung Weitere Silotürme“ in Bad Wimpfen, Stand 2.4.2026
  8. Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 5 Umwelt, Stellungnahme vom 21.1.2026 zu Störfallbelangen;
  9. Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 8 Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 20.1.2026 zum Landschaftsbild;
  10. Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Stellungnahme vom 12.1.2026 zu allgemeinen geologischen und bodenkundlichen Belangen;
  11. Landesnaturschutzverband BW, Stellungnahme vom 20.1.2026 zum Artenschutz und Lichtimmissionen;

Bad Wimpfen, 12.6.2026

Bernd Angelberger, stellv. Bürgermeister

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