Übersendung der Grundsteuerjahresbescheide 2025
icon.crdate24.01.2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger Bad Wimpfens, das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer gekippt und 2019
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger Bad Wimpfens,
das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer gekippt und 2019 wurde durch die Bundesregierung eine Reform derselben beschlossen, bei der einzig die Grundstückswerte (des Jahres 2022) die Grundlage für die neue Berechnung bilden sollen. Diese Reform tritt nun zum 1.1.2025 in Kraft.
Dabei wurde die sogenannte „Aufkommensneutralität“ versprochen. Diese bedeutet jedoch nicht, dass das Aufkommen der Grundsteuer bei Ihnen, dem einzelnen Bürger, aufkommensneutral und damit vermeintlich unverändert bleibt, sondern dass die Gemeinden nicht mehr, aber auch nicht weniger über die Grundsteuer einnehmen sollen als vor der Reform. Hierdurch ergeben sich für viele Steuerpflichtige finanzielle Mehrbelastungen im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer.
Grundlage für unseren Grundsteuerjahresbescheid 2025 ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Diesem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts wiederum liegt die durch Sie eingereichte Feststellungserklärung (Grundstücksgröße und Bodenrichtwert) zu den jeweiligen Grundstücken zugrunde.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2024 die Hebesätze der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf 535 v.H. und der Grundsteuer B (für Grundstücke) auf 475 v.H. festgesetzt. Dabei war dem Gemeinderat wichtig, dass die Aufkommensneutralität gewahrt wird. Wie bereits erwähnt bedeutet „Aufkommensneutralität“, dass die Einnahmen der Stadt Bad Wimpfen nach der Reform der Grundsteuer in Summe in etwa so hoch sein sollen wie davor. Die Aufkommensneutralität führt nicht zwangsweise zu einer Belastungsneutralität für den einzelnen Steuerpflichtigen.
Wir haben uns gemeinsam mit dem Gemeinderat trotz schwieriger Ausgangslage (anfänglich noch fehlende Messbescheide etc.) größte Mühe gegeben, die von Bund und Land vorgegebene Reform so korrekt und fair wie möglich umzusetzen, was im Fall der Stadt Bad Wimpfen zu einer deutlichen Anhebung der Hebesätze geführt hat. Etwaige „empfohlene Hebesätze“ aus dem Transparenzregister des Landes oder aus der Presse sind schlichtweg Unsinn, da sie jeglicher Berechnungsgrundlage entbehrten. Ich bitte Sie hier um Verständnis und Nachsicht, auch wenn es sich in etlichen Fällen um wirklich schmerzhafte Erhöhungen Ihrer finanziellen Belastung handeln wird. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich freundlich und kompetent für Nachfragen zur Verfügung und wir wollen Sie darüber auch noch in einer Einwohnerversammlung genauer informieren.
Voraussichtlich in der KW 6/7 2025 werden allen Grundstückseigentümern die Grundsteuerjahresbescheide 2025 mit Datum 28.1.2025 zugestellt.
Wir bitten Sie jedoch vor Erhalt der Grundsteuerjahresbescheide 2025 von Fragen zur Grundsteuer abzusehen.